Der Gemeinderat hat auf Grund von § 98 Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden festgesetzt:
|
| gegenüber bisher Euro | verändert um Euro | nunmehr festgesetzt auf Euro |
| 1. im Ergebnishaushalt | |||
| der Gesamtbetrag der Erträge | 2.139.500 | 967.600 | 3.107.100 |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen | 2.095.600 | 568.000 | 2.663.600 |
| der Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag | 43.900 | 399.600 | 443.500 |
| 2. im Finanzhaushalt | |||
| der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen | 134.900 | 371.400 | 506.300 |
| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit | 53.500 | 1.322.700 | 1.376.200 |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | 54.000 | 2.117.700 | 2.171.700 |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | -500 | -795.000 | -795.500 |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit | -134.400 | 423.600 | 289.200 |
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird gegenüber der bisherigen Festsetzung neu festgesetzt für
| zinslose Kredite | von bisher | 0 Euro | auf | 0 Euro |
| verzinste Kredite | von bisher | 500 Euro | auf | 795.500 Euro |
| Zusammen | von bisher | 500 Euro | auf | 795.500 Euro |
Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt auf 4.200.000 Euro.
unverändert
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2023 wie folgt neu festgesetzt:
| - Grundsteuer A | unverändert |
|
|
|
| - Grundsteuer B | von bisher | 453 v. H. | auf | 480 v.H. |
| - Gewerbesteuer | unverändert |
|
|
|
Die bisherigen Hundesteuersätze für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden, werden nicht geändert.
Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2021 betrug -330.859 Euro. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022 beträgt -93.059 Euro und zum 31.12.2023 350.441 Euro.
unverändert
unverändert
Die 1. Nachtragshaushaltssatzung tritt am 01.01.2023 in Kraft.
Hinweis:
Der Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan 2023 und seinen Anlagen der Stadt St. Goarshausen wurde nach öffentlicher Bekanntmachung am 18.11.2022 zur Einsichtnahme durch die Einwohner verfügbar gehalten.
Die vorstehende Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 95 Abs. 4 GemO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 3 und 4 der Nachtragshaushaltssatzung sind erteilt. Sie haben folgenden Wortlaut:
Wir erteilen unsere Genehmigung
| 1. | zu dem Gesamtbetrag der Investitionskredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen 2023 erforderlich ist, in Höhe von 795.500,00 €. |
| 2. | Zu dem Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse, in Höhe von 4.200.000,00 €. |
| 3. | Alle vorstehenden Genehmigungen erfolgen unter der Bedingung, dass eine Inanspruchnahme der Investitionskredite und Verpflichtungsermächtigungen nur zu Finanzierung von Maßnahmen erfolgen darf, welche nachweislich die dauernde Leistungsfähigkeit der Gemeinde nicht beeinträchtigen. Es obliegt der Eigenverantwortung der Entscheidungsträger, vor jeder Auftragsvergabe nochmals die Notwendigkeit und Unabweisbarkeit der vorgesehenen Ausgaben sowohl dem Grunde als auch der Höhe nach eingehend zu prüfen und aktenkundig zu machen. |
Wie bereits in früheren Haushaltsschreiben darauf hingewiesen, ist von einer Planung und Durchführung von Investitionsmaßnahmen, die nicht zwingend notwendig sind und folglich in Folgejahre verschoben werden müssen, im Rahmen eigener Finanzhoheit abzusehen.
Sollten keine Inlandkredite aufgenommen werden, so ist jedoch eine Kreditaufnahme auf die Mitgliedsländer der Europäischen Gemeinschaft beschränkt.
Ansonsten enthält die Nachtragshaushaltssatzung keine weiteren genehmigungspflichtigen Bestandteile
Der 1. Nachtragshaushaltsplan 2023 liegt zur Einsichtnahme vom Montag, 07.08.2023 bis Dienstag, 15.08.2023 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Loreley, Dolkstraße 3, 56346 St. Goarshausen, Zimmer 14, während der Öffnungszeiten,
Montag bis Mittwoch von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr
und 13.30 bis 16.00 Uhr,
Donnerstag von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr
und 13.30 bis 18.00 Uhr und
Freitag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
zur Einsicht öffentlich aus.
Verbandsgemeindeverwaltung Loreley
Holger Puttkammer
Erster Beigeordneter