Der Gemeinderat hat auf Grund von § 98 Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden festgesetzt:
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| gegenüber bisher Euro | verändert um Euro | nunmehr festgesetzt auf Euro |
| 1. | im Ergebnishaushalt |
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| der Gesamtbetrag der Erträge | 2.647.750 | 25.300 | 2.673.050 |
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| der Gesamtbetrag der Aufwendungen | 2.640.800 | 12.000 | 2.652.800 |
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| der Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag | 6.950 | 13.300 | 20.250 |
| 2. | im Finanzhaushalt |
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| der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen | 62.350 | 24.700 | 87.050 |
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| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit | 258.500 | 6.000 | 264.500 |
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| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | 260.000 | 167.600 | 427.600 |
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| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus In- vestitionstätigkeit | -1.500 | -161.600 | -163.100 |
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| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Fi- nanzierungstätigkeit | -60.850 | 136.900 | 76.050 |
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird gegenüber der bisherigen Festsetzung neu festgesetzt für
| zinslose Kredite | von bisher | 0 | Euro auf | 0 | Euro |
| verzinste Kredite | von bisher | 1.500 | Euro auf | 163.100 | Euro |
| Zusammen | von | 1.500 | Euro auf | 163.100 | Euro |
Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird nicht geändert.
Der Gesamtbetrag der bisher vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen wird nicht geändert.
Die bisherigen Gemeindesteuersätze werden nicht geändert.
Die bisherigen Hundesteuersätze für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden, werden nicht geändert.
Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022 betrug. 1.594.607 Euro. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12. 2023 beträgt 1.684.557 Euro. und zum 31.12. 2024
1.704.807 Euro.
Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall nunmehr 1.280 Euro überschritten sind.
Die bisherige Wertgrenze für Investitionen wird nicht verändert.
Die 1. Nachtragshaushaltssatzung tritt am 01.01.2024 in Kraft.
Der Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 mit dem Nachtragshaushaltsplan 2024 und seinen Anlagen der Ortsgemeinde Kamp-Bornhofen wurde nach öffentlicher Bekanntmachung am 01.12.2023 zur Einsichtnahme durch die Einwohner verfügbar gehalten. Die vorstehende 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 95 Abs. 4 GemO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2 und 3 der Nachtragshaushaltssatzung sind erteilt. Sie haben folgenden Wortlaut:
| Wir erteilen unsere Genehmigung | |
| 1. | zu dem Gesamtbetrag der Investitionskredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und lnvestitionsförderungsmaßnahmen 2024 erforderlich ist, in Höhe von 163.100,00 €. |
| 2. | Zu dem Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse für das Haushaltsjahr 2024 in Höhe von 2.200.000,00 €. |
| 3. | Die vorstehende Genehmigung unter 1. erfolgt unter der Bedingung, dass eine Inanspruchnahme der Investitionskredite und Verpflichtungsermächtigungen nur zur Finanzierung von Maßnahmen erfolgen darf, welche nachweislich die dauernde Leistungsfähigkeit der Gemeinde nicht beeinträchtigen oder im Sinne der Ausnahme begründenden Anforderungen der Ziffer 4.1.3 der W zu § 103 GemO verwendet werden. |
Sollten keine lnlandkredite aufgenommen werden, so ist jedoch eine Kreditaufnahme auf die Mitgliedsländer der Europäischen Gemeinschaft beschränkt.
Ansonsten enthält die Nachtragshaushaltssatzung keine weiteren genehmigungspflichtigen Bestandteile.
Der 1. Nachtragshaushaltsplan liegt zur Einsichtnahme
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Loreley, Dolkstraße 3, 56346 St. Goarshausen, Zimmer 14, während der Öffnungszeiten,
| Montag bis Mittwoch | von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr, |
| Donnerstag | von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr und 13.30 bis 18.00 Uhr und |
| Freitag | von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
zur Einsicht öffentlich aus.