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Loreley-Echo - Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Loreley
Ausgabe 31/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Der Gemeinderat hat auf Grund von § 98 Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden festgesetzt:

gegenüber bisher Euro

verändert um Euro

nunmehr festgesetzt auf Euro

1.

im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge

2.647.750

25.300

2.673.050

der Gesamtbetrag der Aufwendungen

2.640.800

12.000

2.652.800

der Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag

6.950

13.300

20.250

2.

im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen

62.350

24.700

87.050

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit

258.500

6.000

264.500

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

260.000

167.600

427.600

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus In- vestitionstätigkeit

-1.500

-161.600

-163.100

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Fi- nanzierungstätigkeit

-60.850

136.900

76.050

§ 2

Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird gegenüber der bisherigen Festsetzung neu festgesetzt für

zinslose Kredite

von bisher

0

Euro auf

0

Euro

verzinste Kredite

von bisher

1.500

Euro auf

163.100

Euro

Zusammen

von

1.500

Euro auf

163.100

Euro

§ 3

Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird nicht geändert.

§ 4

Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der bisher vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen wird nicht geändert.

§ 5

Steuersätze

Die bisherigen Gemeindesteuersätze werden nicht geändert.

Die bisherigen Hundesteuersätze für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden, werden nicht geändert.

§ 6

Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022 betrug. 1.594.607 Euro. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12. 2023 beträgt 1.684.557 Euro. und zum 31.12. 2024

1.704.807 Euro.

§ 7

Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall nunmehr 1.280 Euro überschritten sind.

§ 8

Wertgrenze für Investitionen

Die bisherige Wertgrenze für Investitionen wird nicht verändert.

§ 9

Inkrafttreten

Die 1. Nachtragshaushaltssatzung tritt am 01.01.2024 in Kraft.

Ortsgemeinde Kamp-Bornhofen, den 23.07.2024
(Unterschrift) Ortsbürgermeister
Hinweis:

Der Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 mit dem Nachtragshaushaltsplan 2024 und seinen Anlagen der Ortsgemeinde Kamp-Bornhofen wurde nach öffentlicher Bekanntmachung am 01.12.2023 zur Einsichtnahme durch die Einwohner verfügbar gehalten. Die vorstehende 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 95 Abs. 4 GemO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2 und 3 der Nachtragshaushaltssatzung sind erteilt. Sie haben folgenden Wortlaut:

Wir erteilen unsere Genehmigung

1.

zu dem Gesamtbetrag der Investitionskredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und lnvestitionsförderungsmaßnahmen 2024 erforderlich ist, in Höhe von 163.100,00 €.

2.

Zu dem Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse für das Haushaltsjahr 2024 in Höhe von 2.200.000,00 €.

3.

Die vorstehende Genehmigung unter 1. erfolgt unter der Bedingung, dass eine Inanspruchnahme der Investitionskredite und Verpflichtungsermächtigungen nur zur Finanzierung von Maßnahmen erfolgen darf, welche nachweislich die dauernde Leistungsfähigkeit der Gemeinde nicht beeinträchtigen oder im Sinne der Ausnahme begründenden Anforderungen der Ziffer 4.1.3 der W zu § 103 GemO verwendet werden.

Sollten keine lnlandkredite aufgenommen werden, so ist jedoch eine Kreditaufnahme auf die Mitgliedsländer der Europäischen Gemeinschaft beschränkt.

Ansonsten enthält die Nachtragshaushaltssatzung keine weiteren genehmigungspflichtigen Bestandteile.

Der 1. Nachtragshaushaltsplan liegt zur Einsichtnahme

vom Montag, 05.08.2024 bis Dienstag, 13.08.2024

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Loreley, Dolkstraße 3, 56346 St. Goarshausen, Zimmer 14, während der Öffnungszeiten,

Montag bis Mittwoch

von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr,

Donnerstag

von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr und

13.30 bis 18.00 Uhr und

Freitag

von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

zur Einsicht öffentlich aus.

St. Goarshausen, den 23.07.2024
Verbandsgemeindeverwaltung Loreley
Klaus Jacobi, Beigeordneter