Bekanntmachung
Allgemeinverfügung
Der Ortsgemeinderat Dörscheid hatte in seiner Sitzung am 09.06.2021 die Widmung der gemeindlichen Verkehrsanlagen beschlossen. Die Bekanntmachung der Allgemeinverfügung erfolgte in der Wochenzeitung Nr. 26 vom 02.07.2021.
Hier wurde unter der laufenden Nummer 10 der Park im Übergangsbereich „Oberstraße / Rheinstraße“ als Freizeit- und Erholungsfläche gewidmet. Hier wurde jedoch eine falsche Flurstücksnummer (68/1) angegeben. In dem als Anlage beigefügten Plan war jedoch das richtige Flurstück (68/2) dargestellt.
Zur Korrektur des Schreibfehlers und zur Klarstellung erhält die unter der laufenden Nummer 10 beschlossene Widmung der Parkanlage folgende Fassung:
10. Park (Flur 15 Flurstück 68/2)
Der „Park“ liegt im Übergangsbereich „Oberstraße / Rheinstraße“ und dient als Freizeit- und Erholungsfläche (Grünanlage).
Der Park wird mit sofortiger Wirkung als Freizeit- und Erholungsfläche für den Gemeingebrauch (§ 34 Landesstraßengesetz) gewidmet.
Der vorgenannte Park unterliegt bezüglich des Benutzerkreises keinen Einschränkungen, bezüglich des Benutzungszweck wird der Gemeingebrauch auf den Fußgängerverkehr beschränkt. Die Übergabe zum Gemeingebrauch ist bereits erfolgt. Der Park ist im nachfolgenden Lageplan, der Bestandteil dieser Verfügung ist, gelb markiert.
Die Allgemeinverfügung kann in den Diensträumen der Verbandsgemeindeverwaltung Loreley, Verwaltungsgebäude Friedrichstraße 12, 56338 Braubach, Zimmer 25, eingesehen werden.
Die Bekanntmachung der Allgemeinverfügung gilt abweichend von § 41 Abs. 4 Satz 3 der Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) mit dem Tage der Veröffentlichung als bewirkt.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Loreley einzulegen. Der Widerspruch kann
| 1. | schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Loreley, Dolkstraße 3, 56346 St. Goarshausen, |
| 2. | durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur1 an: vg-loreley@poststelle.rlp.de |
erhoben werden.
1 vgl. Artikel 3 Nr. 12 der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/93/EG (ABl. EU Nr. L 257 S. 73)