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Infos aus der Verbandsgemeinde Loreley
Ausgabe 32/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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1. Änderung der Satzung der Ortsgemeinde Bornich über die Benutzung des Sport- und Gemeindezentrums und über die Erhebung von Gebühren vom 20.07.2022

Aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) i. d. F. 31.01.1994 (GVBl. S. 153) sowie der §§ 2 Abs. 1; 7 und 8 Kommunalabgabengesetz (KAG) vom 20.06.1995 (GVBl. S. 175), in der jeweils geltenden Fassung, hat der Ortsgemeinderat Bornich am 16.07.2019 die folgende Satzung beschlossen:

Artikel 1

Die Satzung der Ortsgemeinde Bornich über die Benutzung des Sport- und Gemeindezentrums und über die Erhebung von Gebühren vom 17.07.2019 wird wie folgt geändert:

§ 7 Nebenkosten

(1) Neben der Gebühren nach § 6, hat der Benutzer die von ihm verursachten Kosten für Strom Wasser/Kanal und Gasverbrauch der Ortsgemeinde zu ersetzen.

(2) Der Strom-, Wasser/Kanal und Gasverbrauch wird pauschal berechnet.

Die Festsetzung erfolgt durch einfachen Beschluss des Gemeinderates.

Artikel 2

Die übrigen Bestimmungen der Satzung vom 17.07.2019 bleiben unberührt.

Artikel 3

Die 1. Änderung der Satzung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft

Bornich, den 20.07.2022  —  Karin Kristja
Ortsgemeinde Bornich  —  Ortsbürgermeisterin
Hinweis:

Gemäß § 24 Abs. 6 Gemeindeordnung wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder aufgrund der Gemeindeordnung zustande gekommen

sind, ein Jahr nach dieser Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten. Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Loreley, unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

St. Goarshausen, 03.08.2022 (Siegel)  —  Mike Weiland
Verbandsgemeindeverwaltung Loreley  —  Bürgermeister