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Infos aus der Verbandsgemeinde Loreley
Ausgabe 32/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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1. Nachtragshaushaltsatzung der Ortsgemeinde Lykershausen für das Jahr 2022 vom 03.08.2022

Der Gemeinderat hat auf Grund von § 98 Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden festgesetzt:

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird gegenüber der bisherigen Festsetzung neu festgesetzt für

zinslose Kredite von bisher 0 Euro auf 0 Euro

verzinste Kredite von bisher 0 Euro auf 47.600 Euro

Zusammen von bisher 0 Euro auf 47.600 Euro

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der bisher vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen wird nicht geändert.

§ 4 Steuersätze

Die bisherigen Gemeindesteuersätze werden nicht geändert.

Die bisherigen Hundesteuersätze für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden, werden nicht geändert.

§ 5 Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2020 betrug. 362.762 Euro. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12. 2021 beträgt 316.362 Euro und zum 31.12.2022 264.962 Euro.

§ 6 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Die bisherigen erheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen oder Auszahlungen werden nicht geändert.

§ 7 Wertgrenze für Investitionen

Die bisherige Wertgrenze für Investitionen wird nicht verändert.

§ 8 Inkrafttreten

Die 1. Nachtragshaushaltssatzung tritt am 01.01.2022 in Kraft.

Ortsgemeinde Lykershausen, den 03.08.2022  —  Michael Kring
Ortsbürgermeister

Hinweis:

Der Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan 2022 und seinen Anlagen der Ortsgemeinde Lykershausen wurde nach öffentlicher Bekanntmachung am 15.04.2022 zur Einsichtnahme durch die Einwohner verfügbar gehalten.

Die vorstehende Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 95 Abs. 4 GemO erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde zu der Festsetzung in § 2 der Nachtragshaushaltssatzung ist erteilt. Sie hat folgenden Wortlaut:

Investitionskredit:

Wir erteilen unsere Genehmigung zu dem Gesamtbetrag der Investitionskredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen 2022 erforderlich ist, in Höhe von 44.900,00 €, unter der Bedingung, dass diese Kredite nur zur Finanzierung von Maßnahmen im Sinne der Ziffer 4.1.3 der VV zu § 103 GemO verwendet werden.

Bei der defizitären Haushaltslage der Ortsgemeinde Lykershausen obliegt es nach wie vor der Eigenverantwortung der Entscheidungsträger, vor jeder Auftragsvergabe nochmals die Notwendigkeit und Unabweisbarkeit der vorgesehenen Ausgaben sowohl dem Grund als auch der Höhe nach eingehend zu prüfen. Wie bereits in früheren Haushaltsschreiben darauf hingewiesen, ist von einer Planung und Durchführung von Investitionsmaßnahmen, die nicht zwingend notwendig sind und folglich in Folgejahre verschoben werden müssen, im Rahmen eigener Finanzhoheit abzusehen.

Sollten keine Inlandkredite aufgenommen werden, so ist jedoch eine Kreditaufnahme auf die Mitgliedsländer der Europäischen Gemeinschaft beschränkt.

Ansonsten enthält die Nachtragshaushaltssatzung keine weiteren genehmigungspflichtigen Bestandteile.

Der 1. Nachtragshaushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom Montag, 15.08.2022 bis Dienstag, 23.08.2022, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Loreley, Dolkstraße 3, 56346 St. Goarshausen, Zimmer 14, während der Öffnungszeiten,

Montag und Dienstag von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr

und 13.30 bis 16.00 Uhr

Mittwoch von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr

Donnerstag von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr

und 13.30 bis 18.00 Uhr und

Freitag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

zur Einsicht öffentlich aus.

St. Goarshausen, den 03.08.2022  —  Mike Weiland
Verbandsgemeinde Loreley  —  Bürgermeister