Der Gemeinderat hat auf Grund von § 98 Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:
§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden festgesetzt:
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| gegenüber bisher Euro | verändert um Euro | nunmehr festgesetzt auf Euro |
| 1. im Ergebnishaushalt | |||
| der Gesamtbetrag der Erträge | 227.100 | 21.300 | 248.400 |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen | 265.600 | 34.200 | 299.800 |
| der Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag | -38.500 | -12.900 | -51.400 |
| 2. im Finanzhaushalt | |||
| der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen | -29.100 | -13.000 | -42.100 |
| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit | 500 | 0 | 500 |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | 0 | 48.100 | 48.100 |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | 500 | -48.100 | -47.600 |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit | 28.600 | 61.100 | 89.700 |
§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird gegenüber der bisherigen Festsetzung neu festgesetzt für
zinslose Kredite von bisher 0 Euro auf 0 Euro
verzinste Kredite von bisher 0 Euro auf 47.600 Euro
Zusammen von bisher 0 Euro auf 47.600 Euro
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der bisher vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen wird nicht geändert.
§ 4 Steuersätze
Die bisherigen Gemeindesteuersätze werden nicht geändert.
Die bisherigen Hundesteuersätze für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden, werden nicht geändert.
§ 5 Eigenkapital
Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2020 betrug. 362.762 Euro. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12. 2021 beträgt 316.362 Euro und zum 31.12.2022 264.962 Euro.
§ 6 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen
Die bisherigen erheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen oder Auszahlungen werden nicht geändert.
§ 7 Wertgrenze für Investitionen
Die bisherige Wertgrenze für Investitionen wird nicht verändert.
§ 8 Inkrafttreten
Die 1. Nachtragshaushaltssatzung tritt am 01.01.2022 in Kraft.
Hinweis:
Der Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan 2022 und seinen Anlagen der Ortsgemeinde Lykershausen wurde nach öffentlicher Bekanntmachung am 15.04.2022 zur Einsichtnahme durch die Einwohner verfügbar gehalten.
Die vorstehende Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 95 Abs. 4 GemO erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde zu der Festsetzung in § 2 der Nachtragshaushaltssatzung ist erteilt. Sie hat folgenden Wortlaut:
Investitionskredit:
Wir erteilen unsere Genehmigung zu dem Gesamtbetrag der Investitionskredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen 2022 erforderlich ist, in Höhe von 44.900,00 €, unter der Bedingung, dass diese Kredite nur zur Finanzierung von Maßnahmen im Sinne der Ziffer 4.1.3 der VV zu § 103 GemO verwendet werden.
Bei der defizitären Haushaltslage der Ortsgemeinde Lykershausen obliegt es nach wie vor der Eigenverantwortung der Entscheidungsträger, vor jeder Auftragsvergabe nochmals die Notwendigkeit und Unabweisbarkeit der vorgesehenen Ausgaben sowohl dem Grund als auch der Höhe nach eingehend zu prüfen. Wie bereits in früheren Haushaltsschreiben darauf hingewiesen, ist von einer Planung und Durchführung von Investitionsmaßnahmen, die nicht zwingend notwendig sind und folglich in Folgejahre verschoben werden müssen, im Rahmen eigener Finanzhoheit abzusehen.
Sollten keine Inlandkredite aufgenommen werden, so ist jedoch eine Kreditaufnahme auf die Mitgliedsländer der Europäischen Gemeinschaft beschränkt.
Ansonsten enthält die Nachtragshaushaltssatzung keine weiteren genehmigungspflichtigen Bestandteile.
Der 1. Nachtragshaushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom Montag, 15.08.2022 bis Dienstag, 23.08.2022, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Loreley, Dolkstraße 3, 56346 St. Goarshausen, Zimmer 14, während der Öffnungszeiten,
Montag und Dienstag von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr
und 13.30 bis 16.00 Uhr
Mittwoch von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr
Donnerstag von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr
und 13.30 bis 18.00 Uhr und
Freitag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
zur Einsicht öffentlich aus.