Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durch Auslegung der Planunterlagen
Ziel und Zweck der vorliegenden Planung zur „Zusammenführung zur Aufstellung des Flächennutzungsplans (FNP) der Verbandsgemeinde Loreley“ ist die Schaffung einer einheitlichen Planungsgrundlage mit einer einheitlichen Legende/Planzeichenerklärung. Das Plangebiet umfasst die gesamte Verbandsgemeinde Loreley.
Dazu werden die beiden bisher wirksamen FNP-Planwerke der ehemaligen Verbandsgemeinden Braubach und Loreley so weit als möglich vereinheitlicht (Kartendarstellungen und Legende), um einen einheitlichen FNP zu erhalten. Dieser soll und kann dann wiederum Grundlage für weitere Änderungsplanungen sein. Grundlage der Flächennutzungsplanung zur „Zusammenführung zur Aufstellung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Loreley“ sind die rechtswirksamen FNP der ehemaligen Verbandsgemeinden Loreley und Braubach. Die letzten Planungs-stände sind hierzu die 8. Änderung des FNP der VG Loreley und die 16. Änderung des FNP der VG Braubach.
Wir weisen darauf hin, dass bei der Zusammenführung der beiden rechtgültigen FNP keine Gebietsänderungen erfolgt sind. Eingearbeitet wurde die Einhaltung der Schwellenwerte, wie sie sich aus dem Landesentwicklungsprogramm IV ergeben. Um diese einzuhalten, wurden bestimmt Wohnbauflächen als sogenannte „Bedingte Wohnbauflächen“ gekennzeichnet. Siehe hierzu die Erläuterungen in der Begründung.
Zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird die aktuelle Entwurfsfassung zur Zusammenführung der FNP in der Zeit vom Montag, den 15.08.2022 bis einschließlich Donnerstag 15.09.2022, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Loreley, Friedrichsstraße 12, 56338 Braubach, Zimmer 14 während der Dienststunden
Montag bis Mittwoch von 8.00 - 12.30 Uhr und 13.30 - 16.00 Uhr
Donnerstag von 8.00 - 12.30 Uhr und 13.30 - 18.00 Uhr
Freitag von 8.00 - 12.30 Uhr
zur Einsicht ausgelegt.
Während der frühzeitigen Beteiligung können Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nur fristgerechte Anregungen haben Anspruch auf Prüfung.
Hinweis:
Die Planunterlagen der Zusammenführung der FNP stehen zudem digital online unter www.vg-loreley.de in der Rubrik Verwaltung - Öffentliche Bekanntmachungen - VG Loreley zu Jedermanns Einsicht zur Verfügung.