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Loreley-Echo - Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Loreley
Ausgabe 32/2023
Aus den Gemeinden
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Dauerärgernis - Hundekot

Mit dem Hund in der Stadt Braubach „Gassi gehen“ gehört zu den natürlichen und selbstverständlichen Dingen des täglichen Lebens eines Hundehalters.

Dass der Hund dabei auch mal „sein Geschäft“ verrichten muss, ist ebenfalls ganz normal. Genauso normal und selbstverständlich sollte es aber dann auch für den verantwortungsbewussten Hundehalter sein, das größere Geschäft des Hundes in einem Beutel einzusammeln und zu Hause in der eigenen Mülltonne oder in seitens der Stadt Braubach hierfür bereitgestellten Abfallbehältern ordnungsgemäß zu entsorgen.

Eine Entsorgung der Hinterlassenschaften des Hundes in Mülltonnen anderer, versenken in den Kanaleinlaufschächten oder wegwerfen in freier Natur ist nicht zulässig, genauso wie das Liegenlassen der Hinterlassenschaften.

Die Hundehinterlassenschaften müssen nämlich dann auf Kosten der Steuerzahler durch die Mitarbeiter des Bauhofs beseitigt werden. Die Hundesteuer ist keine Gebühr für diese Reinigung!

Wer dabei erwischt wird, die Hinterlassenschaften seines Hundes nicht ordnungsgemäß zu entsorgen, muss mit einer Anzeige und einem Bußgeld rechnen.

Des weiteren weisen wir auf die Gefahrenabwehrverordnung der Verbandsgemeinde Loreley hin, wonach das Ausführen von Hunden innerhalb der Ortslage lediglich mit einer Leine zulässig ist.