Amtliche Bekanntmachung der Jagdgenossenschaft Osterspai / Filsen
Gemäß § 5 der Satzung der Jagdgenossenschaft Osterspai / Filsen vom 22.03.2012 werden hiermit die Jagdgenossen von Osterspai / Filsen zu einer Genossenschaftsversammlung für Montag, den 05.09.2022, 17.00 Uhr in das Rathaus, Hauptstraße 7 in Osterspai, eingeladen.
Jagdgenossen sind alle Eigentümer von Grundstücken, die zum Jagdbezirk Osterspai / Filsen gehören.
Es wird darauf hingewiesen, dass jeder Jagdgenosse den Umfang seiner Flächen nachweisen muss und die Gesamtgröße der Fläche bei der Stimmabgabe, insbesondere bei Wahlen auf den Stimmzetteln zu vermerken ist.
Tagesordnung:
| 1. | Genehmigung des Haushaltes 2020/2021 |
| 2. | Beratung und Beschlussfassung des Haushaltes 2022/2023 |
| 3. | Beratung und Beschlussfassung über den Rechenschaftsbericht 2019 |
| 4. | Beratung und Beschlussfassung über den Rechenschaftsbericht 2020 |
| 5. | Beratung und Beschlussfassung über den Rechenschaftsbericht 2021 |
| 6. | Beschluss über die Verwendung des Reinertrages |
| 7. | Allgemeines, Fragen etc. |
Hinweis:
Zur Versammlung haben die Jagdgenossinnen und Jagdgenossen einen
Flächennachweis z.B. Grundbuchauszug, Bestandsnachweis des Kulturamtes etc.) zur Ermittlung der Stimmenverhältnisse mitzuführen.
Jeder Jagdgenosse/ Jagdgenossin kann sich durch einen anderen Jagdgenossen/Jagdgenossin vertreten lassen. Hierzu ist eine schriftliche Vollmacht erforderlich. Mehr als drei Vollmachten darf kein Jagdgenosse / Jagdgenossin in seiner Person vereinigen.