Aufgrund von § 5 Abs. 2 der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung für Rheinland-Pfalz vom 05.10.1999 (GVBl. S. 373), in der zur Zeit geltenden Fassung in Verbindung mit § 15 Abs. 3 der Betriebssatzung des Zweckverbandes in der Fassung vom 11.09.2007 wird hiermit folgendes öffentlich bekanntgemacht:
Mit Wirkung zum 30.06.2024 ist Herr Manfred Gruhn wegen des Eintritts in den Ruhestand aus dem Dienst des Zweckverbandes ausgeschieden. Die Vertretungsbefugnis als Stellvertreter endete mit diesem Tag. Die ihm erteilte Zeichnungsberechtigung „in Vertretung“ ist zum 30.06.2024 erloschen.
Überörtliche Prüfung der Kasse
Am 30.04.2024 fand eine überörtliche Prüfung der Kasse des Zweckverbandes für die Zeit vom 01.01.2024 bis 30.04.2024 statt. Das Ergebnis der Prüfung wurde der Verbandsversammlung am 18.07.2024 zur Kenntnis vorgelegt und liegt in der Zeit vom 19.08.2024. bis 27.08.2024 in den Geschäftsräumen des Zweckverbandes (Zimmer 212) öffentlich zur Einsichtnahme aus.