Zum Schutz der Gesundheit gelten für Trinkwasserinstallationen strenge gesetzliche Anforderungen. Trinkwasserleitungen aus Blei entsprechen grundsätzlich nicht mehr den Anforderungen der Trinkwasserverordnung und dürfen aufgrund der von ihnen ausgehenden Gesundheitsgefahren nicht weiter betrieben werden.
Seit dem 12. Januar 2026 sind Trinkwasserleitungen aus dem Werkstoff Blei nach der Trinkwasserverordnung grundsätzlich verboten. Lediglich in eng begrenzten Ausnahmefällen kann das zuständige Gesundheitsamt eine Ausnahme zulassen, wenn das Gebäude ausschließlich vom Eigentümer selbst genutzt wird und die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Laut Umweltbundesamt (UBA) sind Eigentümerinnen und Eigentümern verpflichtet, vorhandene Trinkwasserleitungen aus Blei unverzüglich außer Betrieb zu nehmen oder fachgerecht austauschen zu lassen. Bleileitungen können die Qualität des Trinkwassers erheblich beeinträchtigen und insbesondere für Säuglinge, Kleinkinder, Schwangere und stillende Frauen ein gesundheitliches Risiko darstellen.
Werden Trinkwasserleitungen aus Blei beispielsweise
oder
festgestellt, bestehen gesetzliche Pflichten:
Folgen bei Verstößen
Die Verbandsgemeindewerke Loreley empfehlen allen Eigentümerinnen und Eigentümern älterer Gebäude, insbesondere solcher, die vor den 1970er Jahren errichtet wurden, ihre Trinkwasserinstallation auf vorhandene Bleileitungen überprüfen zu lassen und diese – sofern vorhanden – schnellstmöglich durch geeignete Materialien ersetzen zu lassen. Dadurch wird die Trinkwasserqualität dauerhaft sichergestellt und die Gesundheit der Verbraucherinnen und Verbraucher geschützt.
St. Goarshausen, den 04.08.2026