Titel Logo
Loreley-Echo - Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Loreley
Ausgabe 33/2026
Aus den Gemeinden
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

 

Zum Schutz der Gesundheit gelten für Trinkwasserinstallationen strenge gesetzliche Anforderungen. Trinkwasserleitungen aus Blei entsprechen grundsätzlich nicht mehr den Anforderungen der Trinkwasserverordnung und dürfen aufgrund der von ihnen ausgehenden Gesundheitsgefahren nicht weiter betrieben werden.

Seit dem 12. Januar 2026 sind Trinkwasserleitungen aus dem Werkstoff Blei nach der Trinkwasserverordnung grundsätzlich verboten. Lediglich in eng begrenzten Ausnahmefällen kann das zuständige Gesundheitsamt eine Ausnahme zulassen, wenn das Gebäude ausschließlich vom Eigentümer selbst genutzt wird und die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Laut Umweltbundesamt (UBA) sind Eigentümerinnen und Eigentümern verpflichtet, vorhandene Trinkwasserleitungen aus Blei unverzüglich außer Betrieb zu nehmen oder fachgerecht austauschen zu lassen. Bleileitungen können die Qualität des Trinkwassers erheblich beeinträchtigen und insbesondere für Säuglinge, Kleinkinder, Schwangere und stillende Frauen ein gesundheitliches Risiko darstellen.

Informations- und Meldepflichten

Werden Trinkwasserleitungen aus Blei beispielsweise

  • durch die Verbandsgemeindewerke Loreley im Rahmen eines Zählerwechsels

oder

  • durch ein Installationsunternehmen bei Arbeiten an der Trinkwasserinstallation

festgestellt, bestehen gesetzliche Pflichten:

  • Der Eigentümer des Gebäudes ist unverzüglich durch die Verbandsgemeindewerke Loreley über den Fund zu informieren.
  • Die Feststellung ist dem zuständigen Gesundheitsamt durch die Verbandsgemeindewerke Loreley unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
  • Der Gebäudeeigentümer muss alle mit Trinkwasser versorgten Verbraucherinnen und Verbraucher (Mieter) unmittelbar über das Vorhandensein der Bleileitungen informieren.

Folgen bei Verstößen

  • Eigentümer sind verpflichtet, die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten und erforderliche Maßnahmen zum Austausch oder zur Stilllegung der Bleileitungen zu veranlassen.
  • Erfolgt trotz Feststellung keine zeitnahe Reaktion des Eigentümers, kann das Gesundheitsamt den Austausch der Trinkwasserleitungen aus Blei anordnen.
  • Verstöße gegen die Vorgaben der Trinkwasserverordnung stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können entsprechend geahndet werden.
Empfehlung

Die Verbandsgemeindewerke Loreley empfehlen allen Eigentümerinnen und Eigentümern älterer Gebäude, insbesondere solcher, die vor den 1970er Jahren errichtet wurden, ihre Trinkwasserinstallation auf vorhandene Bleileitungen überprüfen zu lassen und diese – sofern vorhanden – schnellstmöglich durch geeignete Materialien ersetzen zu lassen. Dadurch wird die Trinkwasserqualität dauerhaft sichergestellt und die Gesundheit der Verbraucherinnen und Verbraucher geschützt.

St. Goarshausen, den 04.08.2026

Verbandsgemeindewerke
Loreley