Hiermit werden die Mitglieder der Jagdgenossenschaft Nochern zu einer Genossenschaftsversammlung für Mittwoch, den 14.09.2022, um 19.00 Uhr ins Rathaus eingeladen.
Jagdgenossen sind alle Eigentümer von Grundstücken, die zu dem Gemeinschaftlichen Jagdbezirk Nochern gehören.
Es wird darauf hingewiesen, dass jeder Jagdgenosse den Umfang seiner Flächen nachweisen muss und die Gesamtgröße der Fläche bei der Stimmabgabe, insbesondere bei Wahlen auf den Stimmzetteln zu vermerken ist.
Tagesordnung:
| 1. | Beratung und Beschlussfassung über die Rechenschaftsberichte 2019 -2021 |
| 2. | Beratung und Beschlussfassung über den Haushaltsplan 2022 und 2023 |
| 3. | Bericht über Abschusszahlen |
| 4. | Mitteilungen |
Hinweis:
Zur Versammlung haben die Jagdgenossinnen und Jagdgenossen einen Flächennachweis (z.B. Grundbuchauszug, Bestandsnachweis des Kulturamtes etc.) zur Ermittlung der Stimmenverhältnisse mitzuführen.
Jeder Jagdgenosse/ Jagdgenossin kann sich durch einen anderen Jagdgenossen/Jagdgenossin vertreten lassen. Hierzu ist eine schriftliche Vollmacht erforderlich. Mehr als drei Vollmachten darf kein Jagdgenosse / Jagdgenossin in seiner Person vereinigen.