Für die Wahl der stellvertretenden Wehrführerin / des stellvertretenden Wehrführers der örtlichen Einheit Nochern-Weyer findet am Mittwoch, 27.09.2023, 19:00 Uhr, im Feuerwehrgerätehaus, Schulstraße 14a, 56357 Nochern eine Wahlversammlung statt.
Hierzu werden gemäß § 14 Abs. 1 Satz 4 Nr. 3 und Abs. 2 des Landesgesetzes über den Brandschutz, die allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (Brand- und Katastrophenschutzgesetz - LBKG) vom 02.11.1981 (GVBl. S. 247), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.12.2020 (GVBl. S. 747), die aktiven Angehörigen der Feuerwehreinheit und der Jugendfeuerwehr, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben, eingeladen.
| Tagesordnung: | |
| 1. | Begrüßung |
| 2. | Erläuterung des Wahlverfahrens und Bestellung eines Wahlvorstandes |
| 3. | Wahl einer stellv. Wehrführerin / eines stellv. Wehrführers |
| 4. | Verschiedenes |