Der Gemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Festgesetzt werden
| 1. im Ergebnishaushalt | ||
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| 2023 | 2024 |
| der Gesamtbetrag der Erträge auf | 2.593.050 € | 2.647.750 € |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 2.503.100 € | 2.640.800 € |
| Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag | 89.950 € | 6.950 € |
| 2. im Finanzhaushalt | ||
| der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf | 145.350 € | 62.350 € |
| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 184.500 € | 258.500 € |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 355.500 € | 260.000 € |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | -171.000 € | -1.500 € |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 25.650 € | -60.850 € |
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für
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| 2023 | 2024 |
| zinslose Kredite auf | 0 € | 0 € |
| verzinste Kredite auf | 171.000 € | 1.500 € |
| Zusammen auf | 171.000 € | 1.500 € |
Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt auf 2.200.000 € (2023) und 2.200.000 € (2024).
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
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| 2023 | 2024 |
| - Grundsteuer A | 400 v. H. | 400 v. H. |
| - Grundsteuer B | 465 v. H. | 465 v. H. |
| - Gewerbesteuer | 410 v. H. | 410 v. H. |
| Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden | ||
| - für den ersten Hund | 84 € | 84 € |
| - für den zweiten Hund | 108 € | 108 € |
| - für jeden weiteren Hund | 120 € | 120 € |
| - für jeden gefährlichen Hund | 600 € | 600 € |
Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) werden wie folgt festgesetzt:
- Hebesatz Tourismusbeitrag: 5,00 % (2023) und 5,00 % (2024)
Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2021 betrug 1.566.892 €. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022 beträgt 1.434.542 € und zum 31.12.2023 1.524.492 € sowie zum 31.12.2024 1.531.442 €.
Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 1.280 € (2023) und 1.280 € (2024) überschritten sind.
Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 15.000 € sind einzeln im Teilfinanzhaushalt darzustellen
Hinweis:
Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 und 2024 mit dem Haushaltsplan 2023 und 2024 und seinen Anlagen der Ortsgemeinde Kamp-Bornhofen wurde nach öffentlicher Bekanntmachung am 11.11.2022 zur Einsichtnahme durch die Einwohner verfügbar gehalten.
Die vorstehende Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 95 Abs. 4 GemO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2 und 3 der Haushaltssatzung sind er- teilt. Sie haben folgenden Wortlaut:
Wir erteilen unsere Genehmigung
| 1. | Zu dem Gesamtbetrag der Investitionskredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen 2023 erforderlich ist, in Höhe von 171.000,00 € und 2024 in Höhe von 1.500,00 €. |
| 2. | zu dem Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse für das Jahr 2023, in Höhe von 2.200.000,00 €. |
Bei der aktuellen Haushaltslage der Ortsgemeinde Kamp-Bornhofen obliegt es der Eigenverantwortung der Entscheidungsträger, vor jeder Auftragsvergabe nochmals die Notwendigkeit und Unabweisbarkeit der vorgesehenen Ausgaben sowohl dem Grund als auch der Höhe nach eingehend zu prüfen. Wie bereits in früheren Haushaltsschreiben darauf hingewiesen, ist von einer Planung und Durchführung von Investitionsmaßnahmen, die nicht zwingend notwendig sind und folglich in Folgejahre verschoben werden müssen, im Rahmen eigener Finanzhoheit abzusehen.
Bevor Investitionen von erheblicher finanzieller Bedeutung beschlossen und im Finanzhaushalt ausgewiesen werden, soll unter mehreren in Betracht kommenden Möglichkeiten durch einen Wirtschaftlichkeitsvergleich, mindestens durch einen Vergleich der Anschaffungs- und Herstellungskosten und der Folgekosten, die für die Kommune wirtschaftlichste Lösung ermittelt werden.
Sollten keine Inlandkredite aufgenommen werden, so ist jedoch eine Kreditaufnahme auf die Mitgliedsländer der Europäischen Gemeinschaft beschränkt.
Ansonsten enthält die Haushaltssatzung keine weiteren genehmigungspflichtigen Bestandteile.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom Montag, 28.08.2023 bis Dienstag, 05.09.2023, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Loreley, Dolkstraße 3, 56346 St. Goarshausen, Zimmer 14, während der Öffnungszeiten,
Montag bis Mittwoch von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr
Donnerstag von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr
und 13.30 bis 18.00 Uhr
und Freitag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
zur Einsicht öffentlich aus.