Titel Logo
Loreley-Echo - Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Loreley
Ausgabe 34/2023
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

1. Nachtragshaushaltsatzung der Ortsgemeinde Sauerthal für das Jahr 2023 vom 18.08.2023

Der Gemeinderat hat auf Grund von § 98 Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden festgesetzt:

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

unverändert

§ 3 Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt auf 40.000 Euro.

§ 4 Verpflichtungsermächtigungen

unverändert

§ 5 Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2023 wie folgt neu festgesetzt:

- Grundsteuer A von bisher 330 v.H. auf 345 v.H.

- Grundsteuer B von bisher 405 v.H. auf 465 v.H.

- Gewerbesteuer unverändert

Die bisherigen Hundesteuersätze für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden, werden nicht geändert.

§ 6 Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2021 betrug 1.173.410 Euro. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022 beträgt 1.146.910 Euro und zum 31.12.2023 1.165.510 Euro.

§ 7 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

unverändert

§ 8 Wertgrenze für Investitionen

unverändert

§ 9 Inkrafttreten

Die 1. Nachtragshaushaltssatzung tritt am 01.01.2023 in Kraft.

Ortsgemeinde Sauerthal, den 18.08.2023
Stefan Vohs, Ortsbürgermeister

Hinweis:

Der Entwurf der Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 mit dem Nachtragshaushaltsplan 2023 und seinen Anlagen der Ortsgemeinde Sauerthal wurde nach öffentlicher Bekanntmachung am 18.11.2022 zur Einsichtnahme durch die Einwohner verfügbar gehalten.

Die vorstehende Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit öf- fentlich bekannt gemacht. Die nach § 95 Abs. 4 GemO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2 und 3 der Nachtragshaushaltssatzung sind erteilt. Sie haben folgenden Wortlaut:

Wir erteilen unsere Genehmigung zu dem Höchstbetrag der Liquiditätsverbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse der Verbandsgemeinde zum 31.12.2023, in Höhe von 40.000,00 €.

Ansonsten enthält die Nachtragshaushaltssatzung keine weiteren genehmigungspflichtigen Bestandteile.

Der 1. Nachtragshaushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom Montag, 28.08.2023 bis Dienstag, 05.09.2023, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Loreley, Dolkstraße 3, 56346 St. Goarshausen, Zimmer 14, während der Öffnungszeiten,

Montag bis Mittwoch von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr,

Donnerstag von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr

und 13.30 bis 18.00 Uhr

und Freitag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

zur Einsicht öffentlich aus.

St. Goarshausen, den 18.08.2023
Verbandsgemeinde Loreley
Mike Weiland, Bürgermeister