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Loreley-Echo - Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Loreley
Ausgabe 34/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Bornich für die Jahre 2023 und 2024 vom 22.08.2023

Der Gemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

§ 3 Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt auf 400.000 € (2023) und 400.000 € (2024).

§ 4 Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 5 Steuersätze

§ 6 Gebühren und Beiträge

Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) werden wie folgt festgesetzt:

- Hebesatz Tourismusbeitrag : 6,00 % (2023) und 6,00 % (2024)

§ 7 Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2021 betrug 4.773.562 €. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022 beträgt 4.452.912 €. und zum 31.12.2023 3.795.062 € sowie zum 31.12.2024 3.822.512 €.

§ 8 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 1.500 € (2023) und 1.500 € (2024) überschritten sind.

§ 9 Wertgrenze für Investitionen

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 15.000 € sind einzeln im Teilfinanzhaushalt darzustellen

Ortsgemeinde Bornich, den 22.08.2023
Karin Kristja, Ortsbürgermeisterin

Hinweis:

Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 und 2024 mit dem Haushaltsplan 2023 und 2024 und seinen Anlagen der Ortsgemeinde Bornich wurde nach öffentlicher Bekanntmachung am 23.12.2022 zur Einsichtnahme durch die Einwohner verfügbar gehalten.

Die vorstehende Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 95 Abs. 4 GemO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2 und 3 der Haushaltssatzung sind erteilt. Sie haben folgenden Wortlaut:

Wir erteilen unsere Genehmigung

  1. zu dem Gesamtbetrag der Investitionskredite, deren Afnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen 2023 erforderlich ist, in Höhe von 111.700,00 €. Für 2024 ist keine Kreditaufnahme für Investitionsmaßnahmen geplant.
  2. Zu dem Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse der Verbandsgemeinde zum 31.12.2023 in Höhe von 400.000,00 €.

Sollten keine Inlandkredite aufgenommen werden, so ist jedoch eine Kreditaufnahme auf die Mitgliedsländer der Europäischen Gemeinschaft beschränkt.

Ansonsten enthält die Haushaltssatzung keine weiteren genehmigungspflichtigen Bestandteile.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom Montag, 28.08.2023 bis Dienstag, 05.09.2023, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Loreley, Dolkstraße 3, 56346 St. Goarshausen, Zimmer 14, während der Öffnungszeiten,

Montag bis Mittwoch von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr,

Donnerstag von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr

und 13.30 bis 18.00 Uhr und

Freitag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

zur Einsicht öffentlich aus.

St. Goarshausen, den 22.08.2023
Verbandsgemeinde Loreley
Mike Weiland, Bürgermeister