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Loreley-Echo - Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Loreley
Ausgabe 34/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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1. Nachtragshaushaltsatzung der Stadt Kaub für das Jahr 2023 vom 22.08.2023

Der Gemeinderat hat auf Grund von § 98 Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden festgesetzt:

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der bisher vorgesehenen Kredite wird nicht geändert.

§ 3 Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt auf 1.500.000 €.

§ 4 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der bisher vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen wird nicht geändert.

§ 5 Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2023 wie folgt neu festgesetzt:

Grundsteuer A von bisher 331 v.H. auf 345 v.H.

Grundsteuer B von bisher 400 v.H. auf 465 v.H.

Gewerbesteuer unverändert

Die bisherigen Hundesteuersätze für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden, werden nicht geändert.

§ 6 Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2021 betrug 2.552.926 Euro. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022 beträgt 2.512.326 Euro und zum 31.12.2023 2.616.126 Euro.

§ 7 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall nunmehr 1.500 Euro überschritten sind.

§ 8 Wertgrenze für Investitionen

Die bisherige Wertgrenze für Investitionen wird nicht verändert.

§ 9 Inkrafttreten

Die 1. Nachtragshaushaltssatzung tritt am 01.01.2023 in Kraft.

Stadt Kaub, den 22.08.2023
Heinrich Martin Buschfort, Stadtbürgermeister

Hinweis:

Der Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 der Stadt Kaub Braubach wurde nach öffentlicher Bekanntmachung am 18.11.2022 zur Einsichtnahme durch die Einwohner verfügbar gehalten.

Die vorstehende 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit öf- fentlich bekannt gemacht. Die nach § 95 Abs. 4 GemO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2 und 3 der Haushaltssatzung sind er- teilt. Sie haben folgenden Wortlaut:

Wir erteilen unsere Genehmigung zu dem Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse der Verbandsgemeinde zum 31.12.2023 in Höhe von 1.500.000,00 €.

Der 1. Nachtragshaushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom Montag, 28.08.2023 bis Dienstag, 05.09.2023, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Loreley, Dolkstraße 3, 56346 St. Goarshausen, Zimmer 14, während der Öffnungszeiten,

Montag bis Mittwoch von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr,

Donnerstag von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr

und 13.30 bis 18.00 Uhr und

Freitag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

zur Einsicht öffentlich aus.

St. Goarshausen, den 22.08.2023
Verbandsgemeinde Loreley
Mike Weiland, Bürgermeister