Der Gemeinderat hat auf Grund von § 98 Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden festgesetzt:
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| gegenüber bisher Euro | verändert um Euro | nunmehr festgesetzt auf Euro |
| 1. im Ergebnishaushalt | |||
| der Gesamtbetrag der Erträge | 1.688.000 | 285.500 | 1.973.500 |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen | 1.711.700 | 158.000 | 1.869.700 |
| der Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag | -23.700 | 127.500 | 103.800 |
| 2. im Finanzhaushalt | |||
| der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen | 13.400 | 127.500 | 140.900 |
| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit | 12.000 | 0 | 12.000 |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | 0 | 6.000 | 6.000 |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | 12.000 | -6.000 | 6.000 |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit | -25.400 | -121.500 | -146.900 |
Der Gesamtbetrag der bisher vorgesehenen Kredite wird nicht geändert.
Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt auf 1.500.000 €.
Der Gesamtbetrag der bisher vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen wird nicht geändert.
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2023 wie folgt neu festgesetzt:
Grundsteuer A von bisher 331 v.H. auf 345 v.H.
Grundsteuer B von bisher 400 v.H. auf 465 v.H.
Gewerbesteuer unverändert
Die bisherigen Hundesteuersätze für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden, werden nicht geändert.
Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2021 betrug 2.552.926 Euro. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022 beträgt 2.512.326 Euro und zum 31.12.2023 2.616.126 Euro.
Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall nunmehr 1.500 Euro überschritten sind.
Die bisherige Wertgrenze für Investitionen wird nicht verändert.
Die 1. Nachtragshaushaltssatzung tritt am 01.01.2023 in Kraft.
Hinweis:
Der Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 der Stadt Kaub Braubach wurde nach öffentlicher Bekanntmachung am 18.11.2022 zur Einsichtnahme durch die Einwohner verfügbar gehalten.
Die vorstehende 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit öf- fentlich bekannt gemacht. Die nach § 95 Abs. 4 GemO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2 und 3 der Haushaltssatzung sind er- teilt. Sie haben folgenden Wortlaut:
Wir erteilen unsere Genehmigung zu dem Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse der Verbandsgemeinde zum 31.12.2023 in Höhe von 1.500.000,00 €.
Der 1. Nachtragshaushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom Montag, 28.08.2023 bis Dienstag, 05.09.2023, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Loreley, Dolkstraße 3, 56346 St. Goarshausen, Zimmer 14, während der Öffnungszeiten,
Montag bis Mittwoch von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr,
Donnerstag von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr
und 13.30 bis 18.00 Uhr und
Freitag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
zur Einsicht öffentlich aus.