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Infos aus der Verbandsgemeinde Loreley
Ausgabe 35/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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1. Nachtragshaushaltsatzung der Ortsgemeinde Osterspai für das Jahr 2022 vom 29.08.2022

Der Gemeinderat hat auf Grund von § 98 Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden festgesetzt:

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird gegenüber der bisherigen Festsetzung neu festgesetzt für

zinslose Kredite von bisher 0 Euro auf 0 Euro

verzinste Kredite von bisher 2.800 Euro auf 383.500 Euro

zusammen von bisher 2.800 Euro auf 383.500 Euro

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der bisher vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen wird nicht ge- ändert.

§ 4 Steuersätze

Die bisherigen Gemeindesteuersätze werden nicht geändert.

Die bisherigen Hundesteuersätze für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden, werden nicht geändert.

§ 5 Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2020 betrug. 1.558.335 Euro. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12. 2021 beträgt 1.269.485 Euro. und zum 31.12. 2022 1.007.135 Euro.

§ 6 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Die bisherigen erheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen oder Auszahlungen werden nicht geändert.

§ 7 Wertgrenze für Investitionen

Die bisherige Wertgrenze für Investitionen wird nicht verändert.

§ 8 Weitere Bestimmungen

Weitere Bestimmungen gem. § 95 Abs. 2 Satz 2 GemO, z.B. zur Bewirtschaffung (Sperren, Zustimmungsvorbehalte) oder zum Stellenplan (ku- und kw-Vermerke, Einstellungs- oder Beförderungssperren).

§ 9 Inkrafttreten

Die 1. Nachtragshaushaltssatzung tritt am 01.01.2022 in Kraft.

Ortsgemeinde Osterspai, den 29.08.2022 —  Sebastian Reifferscheid
Ortsbürgermeister

Hinweis:

Der Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan 2022 und seinen Anlagen der Ortsgemeinde Osterspai wurde nach öffentlicher Bekanntmachung am 17.06.2022 zur Einsichtnahme durch die Einwohner verfügbar gehalten.

Die vorstehende Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 wird hiermit öffentlich bekanntgemacht. Die nach § 95 Abs. 4 GemO erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde zu der Festsetzung in § 2 der Nachtragshaushaltssatzung ist erteilt. Sie hat folgenden Wortlaut:

Investitionskredit:

Wir erteilen unsere Genehmigung zu dem Gesamtbetrag der Investitionskredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen 2022 erforderlich ist, in Höhe von 383.500,00 €, unter der Bedingung, dass diese Kredite nur zur Finanzierung von Maßnahmen im Sinne der Ziffer 4.1.3 der VV zu § 103 GemO verwendet werden.

Die in unserem Schreiben vom 18.03.2021 erteilte Gesamtkreditgenehmigung in Höhe von 2.800,00 € wird hiermit aufgehoben.

Bei der defizitären Haushaltslage der Ortsgemeinde Osterspai obliegt es nach wie vor der Eigenverantwortung der Entscheidungsträger, vor jeder Auftragsvergabe nochmals die Notwendigkeit und Unabweisbarkeit der vorgesehenen Ausgaben sowohl dem Grund als auch der Höhe nach eingehend zu prüfen.

Wie bereits in früheren Haushaltsschreiben darauf hingewiesen, ist von einer Planung und Durchführung von Investitionsmaßnahmen, die nicht zwingend notwendig sind und folglich in Folgejahre verschoben werden müssen, im Rahmen eigener Finanzhoheit abzusehen.

Die Finanzierung des kommunalen Eigenanteils von Investitionen, auch aus künftig anfallenden Mehrkosten, sowie die Folgekosten, sind durch eine ausreichende dauernde Leistungsfähigkeit oder durch Erhöhung allgemeiner Deckungsmittel sicherzustellen.

Sollten keine Inlandkredite aufgenommen werden, so ist jedoch eine Kreditaufnahme auf die Mitgliedsländer der Europäischen Gemeinschaft beschränkt.

Ansonsten enthält die Nachtragshaushaltssatzung keine weiteren genehmigungspflichtigen Bestandteile.

Der 1. Nachtragshaushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom Montag, 05.09.2022 bis Dienstag, 13.09.2022, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Loreley, Dolkstraße 3, 56346 St. Goarshausen, Zimmer 14, während der Öffnungszeiten

Montag und Dienstag von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr

und 13.30 bis 16.00 Uhr

Mittwoch von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr

Donnerstag von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr

und 13.30 bis 18.00 Uhr und

Freitag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

zur Einsicht öffentlich aus.

St. Goarshausen, den 29.08.2022  —  In Vertretung
Verbandsgemeinde Loreley  —  Holger Puttkammer
Erster Beigeordneter