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Loreley-Echo - Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Loreley
Ausgabe 36/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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1. Nachtragshaushaltsatzung der Ortsgemeinde Dahlheim für das Jahr 2024 vom 29.08.2024

Der Gemeinderat hat auf Grund von § 98 Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden festgesetzt:

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird gegenüber der bisherigen Festsetzung neu festgesetzt für

zinslose Kredite

von bisher

0 Euro

auf

0 Euro

verzinste Kredite

von bisher

46.000 Euro

auf

73.000 Euro

Zusammen

von bisher

46.000 Euro

auf

73.000 Euro

§ 3 Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird neu festgesetzt auf 1.000.000 € (2024).

§ 4 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der bisher vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen wird nicht geändert.

§ 5 Steuersätze

Die bisherigen Gemeindesteuersätze werden nicht geändert.

Die bisherigen Hundesteuersätze für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden, werden nicht geändert.

§ 6 Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022 betrug. 1.359.729 Euro. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12. 2023 beträgt 1.235.679 Euro. und zum 31.12. 2024 1.356.029 Euro.

§ 7 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall nunmehr 1.500 Euro überschritten sind.

§ 8 Wertgrenze für Investitionen

Die bisherige Wertgrenze für Investitionen wird nicht verändert.

§ 9 Inkrafttreten

Die 1. Nachtragshaushaltssatzung tritt am 01.01.2024 in Kraft.

Ortsgemeinde Dahlheim, den 29.08.2024
Marco Jost, Ortsbürgermeister

Hinweis:

Der Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 mit dem Nachtragshaushaltsplan 2024 und seinen Anlagen der Ortsgemeinde Dahlheim wurde nach öffentlicher Bekanntmachung am 10.05.2024 zur Einsichtnahme durch die Einwohner verfügbar gehalten.

Die vorstehende Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 95 Abs. 4 GemO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2 und 3 der Nachtragshaushaltssatzung sind erteilt. Sie haben folgenden Wortlaut:

Wir erteilen unsere Genehmigung

-

zu dem Gesamtbetrag der Investitionskredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen 2024 erforderlich ist, in Höhe von 73.000,00 €.

-

zu dem Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse der Verbandsgemeinde zum 31.12.2024 in Höhe von 1.000.000,00 €.

Die in unserem Schreiben vom 14.11.2023 erteilte Gesamtkreditgenehmigung in Höhe von 46.000,00 € wird hiermit aufgehoben.

Sollten keine Inlandkredite aufgenommen werden, so ist jedoch eine Kreditaufnahme auf die Mitgliedsländer der Europäischen Gemeinschaft beschränkt.

Ansonsten enthält die Nachtragshaushaltssatzung keine weiteren genehmigungspflichtigen Bestandteile.

Der 1. Nachtragshaushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom Montag, 09.09.2024 bis Dienstag, 17.09.2024 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Loreley, Dolkstraße 3, 56346 St. Goarshausen, Zimmer 14, während der Öffnungszeiten,

Montag bis Mittwoch

08.00 Uhr bis 12.30 Uhr

Donnerstag

08.00 Uhr bis 12.30 Uhr und

13.30 bis 18.00 Uhr

und Freitag

08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

zur Einsicht öffentlich aus.

St. Goarshausen, den 29.08.2024
Verbandsgemeindeverwaltung Loreley
Mike Weiland, Bürgermeister