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Loreley-Echo - Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Loreley
Ausgabe 37/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung

Der Ortsgemeinderat Weisel hat in seiner Sitzung am 30.08.2023 die Aufstellung der 2. Änderung und 1. Erweiterung des Bebauungsplanes "Brückenstraße" gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Das Plangebiet ist in dem nachfolgenden Kartenausschnitt dargestellt.

Mit der 2. Änderung und 1. Erweiterung des Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Revitalisierung der Ortsmitte geschaffen werden. Hierbei ist die Ansiedlung bzw. die Entwicklung einer innerörtlichen Versorgungsinfrastruktur (Nahversorger) ein wesentliches Planungsziel der Ortsgemeinde. Aufgrund ihres Festsetzungsgehalts ist die derzeit noch geltende 1. Änderung des Bebauungsplans für die Umsetzung dieses Planungsziels nicht in der Lage. So schränkt die festgesetzte Art der baulichen Nutzung als Sondergebiet die mögliche Zulässigkeit von Vorhaben auf ein Senioren- und Pflegezentrum (ehemals "Kompetenzzentrum") ein. Neben einer derzeit noch unbebauten Fläche (= Flurstück Nr. 76/3, Flur 20), die bereits im Geltungsbereich der rechtsverbindlichen 1. Änderung des vorgenannten Bebauungsplans liegt, sollen auch bereits bebaute Grundstücke einbezogen werden.

Die Ortsgemeinde Weisel hat den Entwurf der Bebauungsplanänderung gebilligt. Weiterhin hat sie den Beschluss der Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB für die Bebauungsplanänderung gefasst. Die Unterlagen zur Bebauungsplanänderung werden in der Zeit vom 22.09.2023 bis einschließlich 25.10.2023 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Loreley, Friedrichsstraße 12, 56338 Braubach, Zimmer 14 während der Dienststunden

Montag bis Mittwoch von 8:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr

Donnerstag von 8:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr

Freitag von 8:00 - 12:00 Uhr

öffentlich ausgelegt. Zusätzlich werden die Unterlagen in digitaler Form über die Homepage der Verbandsgemeinde Loreley (www.vg-loreley.de) in der Rubrik "Verwaltung" -"Öffentliche Bekanntmachungen" - "Städte und Gemeinden" zu finden sein.

Während der Offenlage können Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nur fristgerechte, d.h. während der Offenlagefrist vorgebrachte Anregungen haben Anspruch auf Prüfung.

St. Goarshausen, 15.09.2023
Verbandsgemeindeverwaltung Loreley
Fachbereich II
Mike Weiland, Bürgermeister