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Loreley-Echo - Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Loreley
Ausgabe 37/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Der Gemeinderat hat auf Grund von § 98 Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden festgesetzt:

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag

der Erträge

der Gesamtbetrag

der Aufwendungen

der Jahresüberschuss /

Jahresfehlbetrag

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen

Ein- und Auszahlungen

die Einzahlungen aus

Investitionstätigkeit

die Auszahlungen aus

Investitionstätigkeit

der Saldo der Ein- und

Auszahlungen aus

Investitionstätigkeit

der Saldo der Ein- und

Auszahlungen aus

Finanzierungstätigkeit

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird gegenüber der bisherigen Festsetzung neu festgesetzt für

zinslose Kredite

von bisher

verzinste Kredite

von bisher

Zusammen

von bisher

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt von bisher 0 Euro auf 169.000 €.

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, ändert sich von bisher 0 Euro auf 169.000 €.

§ 4 Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird gegenüber dem bisherigen Höchstbetrag von bisher 50.000 € festgesetzt auf 78.500 Euro.

§ 5 Steuersätze

Die bisherigen Gemeindesteuersätze werden nicht geändert.

§ 6 Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022 betrug 277.969 Euro. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2023 beträgt 278.169 Euro und zum 31.12.2024 278.169 Euro.

§ 7 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 1.000 Euro überschritten sind.

§ 8 Wertgrenze für Investitionen

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 15.000 Euro sind in der Investitionsübersicht einzeln darzustellen.

§ 9 Inkrafttreten

Die 1. Nachtragshaushaltssatzung tritt am 01.01.2024 in Kraft.

Ortsgemeinde Lykershausen, den 05.09.2024

Roland Todt
Ortsbürgermeister

Hinweis:

Der Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 mit dem Nach- tragshaushaltsplan 2024 und seinen Anlagen der Ortsgemeinde Lykershausen wurde nach öffentlicher Bekanntmachung am 22.04.2024 zur Einsichtnahme durch die Einwohner verfügbar gehalten. Die vorstehende 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 95 Abs. 4 GemO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2 und 3 der Nachtragshaushaltssatzung sind erteilt. Sie haben folgenden Wortlaut:

Wir erteilen unsere Genehmigung

  1. zu dem Gesamtbetrag der Investitionskredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und lnvestitionsförderungsmaßnahmen 2024 erforderlich ist, in Höhe von 34.400,00 €.
  2. zu dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, für den in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite für die Ortsgemeinde aufgenommen werden müssen, in Höhe von 169.000,00 €.
  3. zu dem Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse für das Haushaltsjahr 2024 in Höhe von 78.500,00 €.

Sollten keine lnlandkredite aufgenommen werden, so ist jedoch eine Kreditaufnahme auf die Mitgliedsländer der Europäischen Gemeinschaft beschränkt.

Ansonsten enthält die Nachtragshaushaltssatzung keine weiteren genehmigungspflichtigen Bestandteile.

Der 1. Nachtragshaushaltsplan liegt zur Einsichtnahme

vom Montag, 16.09.2024 bis Dienstag, 24.09.2024

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Loreley, Dolkstraße 3, 56346 St. Goarshausen, Zimmer 14, während der Öffnungszeiten,

Montag bis Mittwoch

von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr

Donnerstag

von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr

und 13.30 bis 18.00 Uhr und

Freitag

von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

zur Einsicht öffentlich aus.

St. Goarshausen, den 05.09.2024
Verbandsgemeindeverwaltung
Loreley
Mike Weiland
Bürgermeister