Der Ortsgemeinderat Dachsenhausen hat aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) und § 58 Abs. 4 Flurbereinigungsgesetz folgende Satzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung des Rhein-Lahn-Kreises in Bad Ems vom 13.08.2026 hiermit bekannt gemacht wird:
über den Einzug eines Wirtschaftsweges im Flurbereinigungsgebiet der Ortsgemeinde Dachsenhausen vom 16.07.2026
Die im Rahmen der Flurbereinigung 1963 und 2022 der Gemeinde zugewiesenen Wegeparzellen
Gemarkung Dachsenhausen Flur 12 Flurstück 55 (1963)
Gemarkung Dachsenhausen Flur 29 Flurstück 298 (2022)
werden als Wirtschaftsweg eingezogen.
Der Lageplan, welcher Bestandteil der Satzung ist, ist als Anlage beigefügt. Der einzuziehende Wegeabschnitt ist gelb markiert.
Die Satzung tritt am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft.
Flur 29, Flurstück 298 und Flur 12, Flurstück 55
Gemäß § 24 Abs. 6 Gemeindeordnung wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder aufgrund der Gemeindeordnung zustande gekommen
sind, ein Jahr nach dieser Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten. Dies gilt nicht, wenn
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung,
die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,
oder
2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Loreley, unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
St. Goarshausen, 01.09.2026 Verbandsgemeindeverwaltung Loreley
(Siegel)
Mike Weiland
Bürgermeister