Es wird darauf hingewiesen, dass die Beitragspflichtigen der betroffenen Städte und Ortsgemeinden (Bornich, Stadt Braubach, Kamp-Bornhofen, Stadt Kaub, Kestert, Osterspai und Stadt St. Goarshausen) gem. § 7 Abs. 1 der jeweils gültigen Satzung über die Erhebung eines Tourismusbeitrages, Tourismusbeitragssatzung (TBS), eine Auskunfts- und Mitteilungspflicht für ihre in den jeweiligen Jahren erzielten Umsätze haben.
Nach § 8 Abs. 1 Nr. 2 der Tourismusbeitragssatzung handeln Personen ordnungswidrig, welche die zum Berechnen des Beitrages erforderlichen Umsatzzahlen nicht mitteilen.
Aktuell werden die Umsätze der Geschäftsjahre 2024 und 2025 benötigt.
Wir bitten um entsprechende Mitteilungen, falls diese nicht bereits gemeldet worden sind.
Das hierfür erforderliche Formular ist auf unserer Internetseite www.vg-loreley.de unter Bürgerservice – Anliegen von A-Z – Formulare – Formulare zum Ausdrucken – Steuern und Abgaben als „Erhebungsbogen zum Tourismusbeitrag“ abrufbar.
Für Rückfragen stehen Ihnen die Sachbearbeiterinnen Frau Jasmin Müller, unter der Telefonnummer 06771 919-128 oder per E-Mail j.mueller@vg-loreley.de und Frau Selina Kern, unter der Telefonnummer 06771 919-126 oder per E-Mail s.kern@vg.loreley.de zur Verfügung.