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Loreley-Echo - Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Loreley
Ausgabe 37/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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über die Festsetzung von Parkgebühren für die Stadt St. Goarshausen

vom 31.08.2026

Auf Grund des § 6a Abs. 6 Straßenverkehrsgesetzes (StVG) und der Landesverordnung über die Übertragung der Ermächtigung zur Festsetzung von Parkgebühren, in den jeweils geltenden Fassungen, werden nach Anhörung des Verbandsgemeinderates Loreley am 27.08.2026 und des Stadtrates St. Goarshausen am 12.05.2026 folgende Parkgebühren festgesetzt:

§ 1

Die Parkgebühren betragen:

1.

am Parkscheinautomaten der St. Goarshausen

Im Bereich der Parkplätze Fährenzufahrt, Rheinanlage sowie Dolkstraße – (gemäß beigefügtem Lageplan)

 a.

jede angefangene Stunde (PKW)

1,– €

b.

Tagesticket PKW (Parkdauer 08.00 bis 18.00 Uhr)

6,– €

c.

für Pendler (Monatsticket)

20,– €

d.

Schülermonatsticket

12,– €

2.

an dem Pkw und Busparkplatz B274 am Rhein - (gemäß beigefügtem Lageplan)

a.

jede angefangene Stunde (PKW)

1,– €

b.

Tagesticket PKW (Parkdauer 08.00 bis 18.00 Uhr)

6,– €

c.

jede angefangene Stunde (Bus/Wohnmobil)

2,– €

d.

Tagesticket Bus und Wohnmobil (Parkdauer 08.00 bis 18.00 Uhr)

10,– €

e.

Schülermonatsticket

12,– €

3.

Gelöste, aber nicht verbrauchte Zeiten für Pkws können auf allen Parkflächen, auf denen eine Regelung der Parkzeit durch Parkscheinautomaten erfolgt, abgeparkt werden.

4.

Abweichende Parkgebührenregelungen für die Benutzung gebührenpflichtiger Parkplätze bei besonderen Veranstaltungen bleiben von den vorstehenden Regelungen unberührt.

§ 2

Diese Gebührenordnung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Verbandsgemeinde Loreley
St. Goarshausen, 31.08.2026
Mike Weiland
Bürgermeister