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Loreley-Echo - Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Loreley
Ausgabe 38/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Ortsgemeinde Weisel  vom 10.09.2026

Der Gemeinderat hat auf Grund der §§ 24 und 25 Gemeindeordnung (GemO), der §§ 7 und 8 der Landesverordnung zur Durchführung der Gemeindeordnung (GemODVO), des § 2 der Landesverordnung über die Aufwandsentschädigung kommunaler Ehrenämter (KomAEVO), die folgende Änderung der Hauptsatzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:

Artikel I

Im § 9 (Aufwandsentschädigung für die ehrenamtliche Leitung der gemeinnützigen Einrichtung) wird die Aufwandsentschädigung wie folgt neu festgesetzt:

Die monatliche Aufwandsentschädigung für den / die Büchereileiter/in sowie der Helfer/innen wird auf einheitlich jeweils 75,00 Euro festgesetzt.

Artikel II

Die übrigen Bestimmungen der Hauptsatzung der vom 20.07.2009 in der derzeit gültigen Fassung bleiben unberührt.

Artikel III

Diese Änderung der Hauptsatzung am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Sankt Goarshausen, 10.09.2026
Hubert Erdkamp
Ortsbürgermeister  —  (Siegel)

Hinweis 

Gemäß § 24 Abs. 6 Gemeindeordnung wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder aufgrund der Gemeindeordnung zustande gekommen

sind, ein Jahr nach dieser Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten. Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,

oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Loreley, unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

St. Goarshausen, 11.09.2026 —  Verbandsgemeindeverwaltung Loreley
(Siegel)
Mike Weiland
Bürgermeister