Gemäß der Vereinbarung zur Übertragung der Verwaltungsgeschäfte auf die Ortsgemeinde Kestert ist der Reinertrag aus der Jagdnutzung im Jagdbezirk Kestert für das Jahr 2023 der Ortsgemeinde Kestert ausschließlich zur Instandhaltung der Feld-, Weinbergs- und Waldwege zur Verfügung zu stellen.
In der gemeinsamen Sitzung des Jagdvorstandes mit der Ortsgemeinde Kestert wurde Einvernehmen über die Verwendung des Reinertrages hergestellt.
Die Niederschrift über die gemeinsame Sitzung des Jagdvorstandes mit der Ortsgemeinde/ Kestert vom 16.09.2024 liegt in der Zeit vom 30.09.2024 bis 14.10.2024 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Loreley, Dolkstr. 3, 56346 St. Goarshausen (Zimmer 12), während der Öffnungszeiten Montag bis Mittwoch von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr, Donnerstag von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr und 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr und Freitag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr zur Einsicht öffentlich aus.