Titel Logo
Loreley-Echo - Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Loreley
Ausgabe 4/2024
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Loreley für das Jahr 2024 vom 22.01.2024

Der Gemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf 17.427.250 Euro

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 17.423.750 Euro

Jahresüberschuss 3.500 Euro

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf 762.550 Euro

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 3.713.000 Euro

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 10.697.500 Euro

der Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Investitionstätigkeit auf -6.984.500 Euro

der Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Finanzierungstätigkeit auf 6.221.950 Euro

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für:

zinslose Kredite auf 0 Euro

verzinste Kredite auf 6.984.500 Euro

zusammen auf 6.984.500 Euro

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können,

wird festgesetzt auf 8.630.000 Euro

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf 6.543.000 Euro

§ 4 Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung

sowie der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung

wird festgesetzt auf 22.000.000 Euro

§ 5 Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen

Die Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen mit Sonderrechnungen werden festgesetzt auf:

1. Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

Sondervermögen Eigenbetrieb Wasser auf 5.025.000 Euro

Sondervermögen Eigenbetrieb Abwasser auf 5.753.000 Euro

zusammen auf 10.778.000 Euro

2. Kredite zur Liquiditätssicherung

Eigenbetrieb Wasser und Abwasser auf 2.000.000 Euro

3. Verpflichtungsermächtigungen

Sondervermögen Eigenbetrieb Wasser auf 655.000 Euro

Darunter:

Verpflichtungsermächtigungen,

für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen 655.000 Euro

Sondervermögen Eigenbetrieb Abwasser auf 350.000 Euro

Darunter:

Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen 328.000 Euro

§ 6 Gebühren und Beiträge

§ 7 Umlage

Gemäß § 32 Abs. 1 Landesfinanzausgleichsgesetz (LFAG) erhebt die Verbandsgemeinde von allen Ortsgemeinden eine Verbandsgemeindeumlage. Der Umlagesatz wird auf 43 v. H. festgesetzt.

§ 8 Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022 betrug 10.017.256 Euro. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2023 beträgt 10.113.503 Euro und zum 31.12.2024 10.117.003 Euro.

§ 9 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 10.000 Euro überschritten sind.

§ 10 Einzelveranschlagung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

Investitionen Investitionsförderungsmaßnahmen oberhalb der Wertgrenze von 20.000 Euro sind einzeln im Teilhaushalt oder in einer Investitionsübersicht darzustellen, ebenso solche Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen, die sich über mehrere Jahre erstrecken.

§ 11 Altersteilzeit

Der Anspruch auf Abschluss von Altersteilzeitvereinbarungen im Bereich der tariflich Beschäftigten wird auf eine Quote von 5 % festgesetzt.

Gemeindeverwaltung, Verbandsgemeinde Loreley, den 22.01.2024

Mike Weiland, Bürgermeister

Hinweis:

Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 mit dem Haushaltsplan 2024 und seinen Anlagen wurde nach öffentlicher Bekanntmachung am 10.11.2023 zur Einsichtnahme durch die Einwohner verfügbar gehalten.

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahre 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 95 Abs. 4 GemO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 3 und 4 der Haushaltssatzung sind erteilt. Sie haben folgenden Wortlaut:

Wir erteilen unsere Genehmigung:

1.

Zu dem Gesamtbetrag der Investitionskredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und lnvestitionsförderungsmaßnahmen 2024 der Verbandsgemeinde erforderlich ist, in Höhe von 6.984.500,00 €.

2.

Zu dem Gesamtbetrag der Investitionskredite in Höhe von 7.626.000,00 €, der zur Finanzierung des Vermögensplanes der Verbandsgemeindewerke erforderlich ist, wovon auf den Betriebszweig Wasserversorgung 2.968.000,00 € und auf den Betriebszweig Abwasserbeseitigung 4.658.000,00 €entfallen.

3.

Zu dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, für den in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite für die Verbandsgemeinde aufgenommen werden müssen, in Höhe von 6.543.000,00 €.

4.

Zu dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, für den in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite für die Verbandsgemeindewerke aufgenommen werden müssen, in Höhe von 983.000,00 €, wovon auf den Betriebszweig Wasserversorgung 655.000,00 € und auf den Betriebszweig Abwasserbeseitigung 328.000,00 € entfallen.

5.

Zu dem Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung der Einheitskasse, deren Aufnahme zur Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit 2024 der Verbandsgemeindekasse erforderlich ist, in Höhe von 22.000.000,00 .

6.

Zu dem Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung, deren Aufnahme zur Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit 2024 der Verbandsgemeindewerke erforderlich ist, in Höhe von 2.000.000,00 .

7.

Alle vorstehenden Genehmigungen erfolgen unter der Bedingung, dass eine Inanspruchnahme der Investitionskredite nur zur Finanzierung von Maßnahmen erfolgen darf, welche nachweislich die dauernde Leistungsfähigkeit der Verbandsgemeinde/Verbandsgemeindewerke nicht beeinträchtigt und dass die vorhanden liquiden Mittel vorrangig vor einer Kreditaufnahme zur Finanzierung eingesetzt werden, sofern dies wirtschaftlich vertretbar ist.

Sollten keine lnlandkredite aufgenommen werden, so ist jedoch eine Kreditaufnahme auf die Mitgliedsländer der Europäischen Gemeinschaft beschränkt.

Ansonsten enthält die Haushaltssatzung keine weiteren genehmigungspflichtigen Bestandteile.

Der Haushaltplan liegt zur Einsichtsnahme vom Montag, 29.01.2024 bis Dienstag, 06.02.2024, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Loreley, Dolkstraße 3, 56346 St. Goarshausen, Zimmer 14, während der Öffnungszeiten,

Montag bis Mittwoch von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr

Donnerstag von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr

und 13.30 bis 18.00 Uhr

und Freitag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

zur Einsicht öffentlich aus.

St. Goarshausen, den 22.01.2024
Mike Weiland, Bürgermeister