Der Gemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Festgesetzt werden
1. im Ergebnishaushalt
der Gesamtbetrag der Erträge auf 17.427.250 Euro
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 17.423.750 Euro
Jahresüberschuss 3.500 Euro
2. im Finanzhaushalt
der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf 762.550 Euro
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 3.713.000 Euro
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 10.697.500 Euro
der Saldo der Ein- und Auszahlungen
aus Investitionstätigkeit auf -6.984.500 Euro
der Saldo der Ein- und Auszahlungen
aus Finanzierungstätigkeit auf 6.221.950 Euro
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für:
zinslose Kredite auf 0 Euro
verzinste Kredite auf 6.984.500 Euro
zusammen auf 6.984.500 Euro
Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können,
wird festgesetzt auf 8.630.000 Euro
Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf 6.543.000 Euro
sowie der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse
Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung
wird festgesetzt auf 22.000.000 Euro
§ 5 Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen
Die Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen mit Sonderrechnungen werden festgesetzt auf:
1. Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
Sondervermögen Eigenbetrieb Wasser auf 5.025.000 Euro
Sondervermögen Eigenbetrieb Abwasser auf 5.753.000 Euro
zusammen auf 10.778.000 Euro
2. Kredite zur Liquiditätssicherung
Eigenbetrieb Wasser und Abwasser auf 2.000.000 Euro
3. Verpflichtungsermächtigungen
Sondervermögen Eigenbetrieb Wasser auf 655.000 Euro
Darunter:
Verpflichtungsermächtigungen,
für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen 655.000 Euro
Sondervermögen Eigenbetrieb Abwasser auf 350.000 Euro
Darunter:
Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen 328.000 Euro
Gemäß § 32 Abs. 1 Landesfinanzausgleichsgesetz (LFAG) erhebt die Verbandsgemeinde von allen Ortsgemeinden eine Verbandsgemeindeumlage. Der Umlagesatz wird auf 43 v. H. festgesetzt.
Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022 betrug 10.017.256 Euro. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2023 beträgt 10.113.503 Euro und zum 31.12.2024 10.117.003 Euro.
Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 10.000 Euro überschritten sind.
Investitionen Investitionsförderungsmaßnahmen oberhalb der Wertgrenze von 20.000 Euro sind einzeln im Teilhaushalt oder in einer Investitionsübersicht darzustellen, ebenso solche Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen, die sich über mehrere Jahre erstrecken.
Der Anspruch auf Abschluss von Altersteilzeitvereinbarungen im Bereich der tariflich Beschäftigten wird auf eine Quote von 5 % festgesetzt.
Gemeindeverwaltung, Verbandsgemeinde Loreley, den 22.01.2024
Hinweis:
Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 mit dem Haushaltsplan 2024 und seinen Anlagen wurde nach öffentlicher Bekanntmachung am 10.11.2023 zur Einsichtnahme durch die Einwohner verfügbar gehalten.
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahre 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 95 Abs. 4 GemO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 3 und 4 der Haushaltssatzung sind erteilt. Sie haben folgenden Wortlaut:
Wir erteilen unsere Genehmigung:
| 1. | Zu dem Gesamtbetrag der Investitionskredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und lnvestitionsförderungsmaßnahmen 2024 der Verbandsgemeinde erforderlich ist, in Höhe von 6.984.500,00 €. |
| 2. | Zu dem Gesamtbetrag der Investitionskredite in Höhe von 7.626.000,00 €, der zur Finanzierung des Vermögensplanes der Verbandsgemeindewerke erforderlich ist, wovon auf den Betriebszweig Wasserversorgung 2.968.000,00 € und auf den Betriebszweig Abwasserbeseitigung 4.658.000,00 €entfallen. |
| 3. | Zu dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, für den in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite für die Verbandsgemeinde aufgenommen werden müssen, in Höhe von 6.543.000,00 €. |
| 4. | Zu dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, für den in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite für die Verbandsgemeindewerke aufgenommen werden müssen, in Höhe von 983.000,00 €, wovon auf den Betriebszweig Wasserversorgung 655.000,00 € und auf den Betriebszweig Abwasserbeseitigung 328.000,00 € entfallen. |
| 5. | Zu dem Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung der Einheitskasse, deren Aufnahme zur Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit 2024 der Verbandsgemeindekasse erforderlich ist, in Höhe von 22.000.000,00 €. |
| 6. | Zu dem Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung, deren Aufnahme zur Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit 2024 der Verbandsgemeindewerke erforderlich ist, in Höhe von 2.000.000,00 €. |
| 7. | Alle vorstehenden Genehmigungen erfolgen unter der Bedingung, dass eine Inanspruchnahme der Investitionskredite nur zur Finanzierung von Maßnahmen erfolgen darf, welche nachweislich die dauernde Leistungsfähigkeit der Verbandsgemeinde/Verbandsgemeindewerke nicht beeinträchtigt und dass die vorhanden liquiden Mittel vorrangig vor einer Kreditaufnahme zur Finanzierung eingesetzt werden, sofern dies wirtschaftlich vertretbar ist. |
Sollten keine lnlandkredite aufgenommen werden, so ist jedoch eine Kreditaufnahme auf die Mitgliedsländer der Europäischen Gemeinschaft beschränkt.
Ansonsten enthält die Haushaltssatzung keine weiteren genehmigungspflichtigen Bestandteile.
Der Haushaltplan liegt zur Einsichtsnahme vom Montag, 29.01.2024 bis Dienstag, 06.02.2024, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Loreley, Dolkstraße 3, 56346 St. Goarshausen, Zimmer 14, während der Öffnungszeiten,
Montag bis Mittwoch von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr
Donnerstag von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr
und 13.30 bis 18.00 Uhr
und Freitag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
zur Einsicht öffentlich aus.