Gemäß § 5 der Satzung der Angliederungsgenossenschaft Braubach-Hinterwald werden hiermit die Mitglieder der Angliederungsgenossenschaft Braubach-Hinterwald zu einer Genossenschaftsversammlung für Freitag, den 14.02.2025, 19:00 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus in Braubach-Hinterwald eingeladen.
Jagdgenossen sind alle Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken, die dem Eigenjagdbezirk Braubach-Hinterwald angegliedert wurden.
Es wird darauf hingewiesen, dass jeder Jagdgenosse / jede Jagdgenossin den Umfang seiner Flächen nachweisen muss und die Gesamtgröße der Fläche bei der Stimmabgabe, insbesondere bei Wahlen, auf den Stimmzetteln zu vermerken ist.
Nicht öffentliche Sitzung - Tagesordnung:
| 1. | Begrüßung mit Feststellung der fristgerechten und satzungsgemäßen Einladung |
| 2. | Vorstellung der Tagesordnung / Feststellung der Beschlussfähigkeit |
| 3. | Bericht des Jagdvorstehers Rechenschaftsbericht 2024 |
| 4. | Beratung und Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2024 |
| 5. | Entlastung des Jagdvorstandes |
| 6. | Neuwahl des Jagdvorstehers |
| 7. | Allgemeines, Fragen, Verschiedenes |
Hinweis:
Zur Versammlung haben die Jagdgenossinnen und Jagdgenossen einen Flächennachweis (z. B. Grundbuchauszug, Bestandsnachweis des Kulturamtes etc.) zur Ermittlung der Stimmenverhältnisse mitzuführen.
Jeder Jagdgenosse / Jagdgenossin kann sich durch jede volljährige natürliche Person aufgrund schriftlicher Vollmacht in der Genossenschaftsversammlung vertreten lassen. Eine Aufteilung des Stimmrechts ist nicht zulässig. Mehr als drei Vollmachten darf kein Jagdgenosse / Jagdgenossin in seiner Person vereinigen.