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Loreley-Echo - Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Loreley
Ausgabe 4/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Gemäß § 5 der Satzung der Angliederungsgenossenschaft Braubach-Hinterwald werden hiermit die Mitglieder der Angliederungsgenossenschaft Braubach-Hinterwald zu einer Genossenschaftsversammlung für Freitag, den 14.02.2025, 19:00 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus in Braubach-Hinterwald eingeladen.

Jagdgenossen sind alle Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken, die dem Eigenjagdbezirk Braubach-Hinterwald angegliedert wurden.

Es wird darauf hingewiesen, dass jeder Jagdgenosse / jede Jagdgenossin den Umfang seiner Flächen nachweisen muss und die Gesamtgröße der Fläche bei der Stimmabgabe, insbesondere bei Wahlen, auf den Stimmzetteln zu vermerken ist.

Nicht öffentliche Sitzung - Tagesordnung:

1.

Begrüßung mit Feststellung der fristgerechten und satzungsgemäßen Einladung

2.

Vorstellung der Tagesordnung / Feststellung der Beschlussfähigkeit

3.

Bericht des Jagdvorstehers Rechenschaftsbericht 2024

4.

Beratung und Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2024

5.

Entlastung des Jagdvorstandes

6.

Neuwahl des Jagdvorstehers

7.

Allgemeines, Fragen, Verschiedenes

Hinweis:

Zur Versammlung haben die Jagdgenossinnen und Jagdgenossen einen Flächennachweis (z. B. Grundbuchauszug, Bestandsnachweis des Kulturamtes etc.) zur Ermittlung der Stimmenverhältnisse mitzuführen.

Jeder Jagdgenosse / Jagdgenossin kann sich durch jede volljährige natürliche Person aufgrund schriftlicher Vollmacht in der Genossenschaftsversammlung vertreten lassen. Eine Aufteilung des Stimmrechts ist nicht zulässig. Mehr als drei Vollmachten darf kein Jagdgenosse / Jagdgenossin in seiner Person vereinigen.

Braubach-Hinterwald, 24.01.2025
Peter Steinmetz, 1. Beisitzer