Gemäß der Vereinbarung zur Übertragung der Verwaltungsgeschäfte auf die Ortsgemeinde Auel ist der Reinertrag aus der Jagdnutzung im Jagdbezirk Auel für das Jahr 2024 der Ortsgemeinde Auel ausschließlich zur Instandhaltung der Feld-, Weinbergs- und Waldwege zur Verfügung zu stellen. In der gemeinsamen Sitzung des Jagdvorstandes mit der Ortsgemeinde Auel wurde Einvernehmen über die Verwendung des Reinertrages und der Rücklage hergestellt.
Die Niederschrift über die gemeinsame Sitzung des Jagdvorstandes mit der Ortsgemeinde Auel vom 15.01.2025 liegt in der Zeit vom 27.01.2025 bis 10.02.2025 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Loreley, Dolkstr. 3, 56346 St. Goarshausen (Zimmer 12), während der Öffnungszeiten Montag bis Mittwoch: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr. Donnerstag: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr. Freitag: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr zur Einsichtnahme durch die Mitglieder aus.