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Loreley-Echo - Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Loreley
Ausgabe 4/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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gemäß § 97 Absatz 1 Gemeindeordnung (GemO)

Der Entwurf der Haushaltssatzung 2025 mit dem Haushaltsplan 2025 und seinen Anlagen der Stadt Kaub liegt zur Einsichtnahme durch die Einwohner

ab dem 27.01.2025

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Loreley, Dolkstraße 3, 56346 St. Goarshausen, Zimmer 14, während der Öffnungszeiten (Montag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr, Dienstag und Mittwoch von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr, Donnerstag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr sowie Freitag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr) aus.

Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung 2025, des Haushaltsplanes 2025 und seiner Anlagen der Stadt Kaub sind innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Loreley, Fachbereich I Organisation und Finanzen, Sachgebiet Finanzen, Dolkstraße 3, 56346 St. Goarshausen einzureichen.

St. Goarshausen, 20.01.2025
Mike Weiland, Bürgermeister