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Loreley-Echo - Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Loreley
Ausgabe 4/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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gemäß § 97 Absatz 1 Gemeindeordnung (GemO)

Der Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2026 mit dem 1. Nachtragshaushalts-plan 2026 und seinen Anlagen der Ortsgemeinde Kamp-Bornhofen liegt zur Einsichtnahme durch die Einwohner

ab dem 26.01.2026

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Loreley, Dolkstraße 3, 56346 St. Goarshausen, Zimmer 14, während der Öffnungszeiten (Montag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr, Dienstag und Mittwoch von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr, Donnerstag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr sowie Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr) aus.

Vorschläge zum Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2026, des 1. Nachtragshaushaltsplanes 2026 und seiner Anlagen der Ortsgemeinde Kamp-Bornhofen sind innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Loreley, Fachbereich V Finanzen, Dolkstraße 3, 56346 St. Goarshausen einzureichen.

St. Goarshausen, 16.01.2026
Mike Weiland
Bürgermeister