Der Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2026 mit dem 1. Nachtragshaushalts-plan 2026 und seinen Anlagen der Ortsgemeinde Kamp-Bornhofen liegt zur Einsichtnahme durch die Einwohner
ab dem 26.01.2026
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Loreley, Dolkstraße 3, 56346 St. Goarshausen, Zimmer 14, während der Öffnungszeiten (Montag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr, Dienstag und Mittwoch von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr, Donnerstag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr sowie Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr) aus.
Vorschläge zum Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2026, des 1. Nachtragshaushaltsplanes 2026 und seiner Anlagen der Ortsgemeinde Kamp-Bornhofen sind innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Loreley, Fachbereich V Finanzen, Dolkstraße 3, 56346 St. Goarshausen einzureichen.