Für die Wahl einer stv. Wehrführerin / eines stv. Wehrführers der örtlichen Einheit Osterspai-Filsen findet am
Montag, 25.11.2024, 18:30 Uhr,
im Feuerwehrgerätehaus, Filsener Straße 105, 56340 Osterspai
eine Wahlversammlung statt.
Hierzu werden gemäß § 14 Abs. 1 Satz 5 Nr. 3a und Abs. 2 des Landesgesetzes über den Brandschutz, die allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (Brand- und Katastrophenschutzgesetz - LBKG) vom 02.11.1981 (GVBl. S. 247), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20.12.2023 (GVBl. S. 413), die aktiven Angehörigen der Feuerwehreinheit Osterspai-Filsen und der Jugendfeuerwehr, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben, eingeladen.
| Tagesordnung: | |
| 1. | Begrüßung |
| 2. | Erläuterung des Wahlverfahrens und Bestellung eines Wahlvorstandes |
| 3. | Wahl einer stv. Wehrführerin / eines stv. Wehrführers |
| 4. | Verschiedenes |