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Loreley-Echo - Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Loreley
Ausgabe 42/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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1. Nachtragshaushaltsatzung der Stadt Braubach für das Jahr 2025 vom 13.10.2025

Der Gemeinderat hat auf Grund von § 98 Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden festgesetzt:

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge

6.750.950

-67.900

6.683.050

der Gesamtbetrag der Aufwendungen

6.606.550

48.750

6.655.300

der Jahresüberschuss I Jahresfehlbetrag

144.400

-116.650

27.750

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen

433.500

-116.650

316.850

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit

3.575.150

-731.800

2.843.350

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

3.579.000

-487.200

3.091.800

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

-3.850

-244.600

-248.450

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

-429.650

361.250

-68.400

§ 2

Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Inves-titionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird gegenüber der bisheri- gen Festsetzung neu festgesetzt für

zinslose Kredite

von bisher

0 Euro

auf

0 Euro

verzinste Kredite

von bisher

3.850 Euro

auf

248.450 Euro

zusammen

von bisher

3.850 Euro

auf

248.450 Euro.

§ 3

Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt auf 4.300.000 €.

§ 4

Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der bisher vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen wird nicht geändert.

§ 5

Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2025 nicht geändert.

Die bisherigen Hundesteuersätze für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden, werden nicht geändert.

Die Angabe der Steuersätze erfolgt lediglich deklaratorisch. Die Festsetzung der Hebesätze erfolgt ab 2025 ausschließlich durch die Satzung der Stadt Braubach über die Festsetzung der Hebesätze für die Grundsteuer, Gewerbesteuer und Hundesteuer.

§ 6

Gebühren und Beiträge

Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) werden nicht verändert.

§ 7

Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2023 betrug 7.571.810 Euro. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2024 beträgt 6.791.160 Euro und zum 31.12.2025 6.578.610 Euro.

§ 8

Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 2.500 € überschritten sind..

§ 9

Wertgrenze für Investitionen

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 15.000 Euro sind einzeln in der Investitionsübersicht darzustellen.

§ 10

Inkrafttreten

Die 1. Nachtragshaushaltssatzung tritt am 01.01.2025 in Kraft.

Stadt Braubach, den 13.10.2025
Günter Goß Stadtbürgermeister

Hinweis:

Der Entwurf der Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 mit dem Nachtragshaushaltsplan 2025 und seinen Anlagen der Stadt Braubach wurde nach öffentlicher Bekanntmachung am 30.05.2025 zur Einsichtnahme durch die Einwohner verfügbar gehalten.

Die vorstehende Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit

öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 95 Abs. 4 GemO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2 und 3 der Nachtragshaushaltssatzung sind erteilt. Sie haben folgenden Wortlaut:

1.

Hinsichtlich der vorliegenden Nachtragshaushaltssatzung ergehen folgende Entscheidungen:

a.)

Wir erteilen unsere Genehmigung zu dem Betrag der Investitionskredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen 2025 erforderlich ist, in Höhe von 218.450,00 €.

b.)

Gemäß § 95 Abs. 4 in Verbindung mit § 103 Abs. 2 und § 119 Abs. 1 GemO wird für das Haushaltsjahr 2025 für einen Betrag von 30.000,00 € die Genehmigung zur Kreditaufnahme versagt.

c.)

Wir erteilen gem. § 95 Abs. 4 GemO unsere Genehmigung zu dem Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse für das Haushaltsjahr 2025, in Höhe von 4.300.000,00 €.

Alle vorstehenden Genehmigungen erfolgen unter der Bedingung, dass eine Inanspruchnahme der Investitionskredite nur zur Finanzierung von Maßnahmen erfolgen darf, welche nachweislich die dauernde Leistungsfähigkeit der Gemeinde nicht beeinträchtigen oder im Sinne der Ausnahme begründenden Anforderungen der Ziffer 4.1.3 der VV zu § 103 GemO verwendet werden. Es obliegt der Eigenverantwortung der Entscheidungsträger, vor jeder Auftragsvergabe nochmals die Notwendigkeit und Unabweisbarkeit der vorgesehenen Ausgaben sowohl dem Grunde als auch der Höhe nach eingehend zu prüfen und aktenkundig zu machen.

Wie bereits in früheren Haushaltsschreiben darauf hingewiesen, ist von einer Planung und Durchführung von Investitionsmaßnahmen, die nicht zwingend notwendig sind und folglich in Folgejahre verschoben werden müssen, im Rahmen eigener Finanzhoheit abzusehen.

Sowohl Investitions- als auch Liquiditätskredite sind grundsätzlich in EURO aufzunehmen. Bei Kreditaufnahmen in Fremdwährungen ist die VV Nr. 3.4 zu § 103 GemO zu beachten.

Der 1. Nachtragshaushaltsplan liegt zur Einsichtnahme

vom Montag, 20.10.2025 bis Dienstag, 28.10.2025

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Loreley, Dolkstraße 3, 56346 St. Goarshausen,

Zimmer 14, während der Öffnungszeiten,

Montag

von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 bis 16.00 Uhr,

Dienstag und Mittwoch

von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Donnerstag

von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 bis 18.00 Uhr

Freitag

von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

zur Einsicht öffentlich aus.

St. Goarshausen, den 13.10.2025
Verbandsgemeinde Loreley
In Vertretung
Klaus Jacobi, Beigeordneter