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Loreley-Echo - Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Loreley
Ausgabe 43/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Datengrundlage: Geobasisinformationen der Vermessungs- und Katasterverwaltung Rheinland-Pfalz

In seiner Sitzung vom 14.05.2024 hat der Gemeinderat der Ortsgemeinde Lierschied die Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplans „Auf der Burg“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Grund der Änderungsplanung ist ein Bauvorhaben im Neubaugebiet, was aktuell gegen eine Festsetzung (I Ziffer 5: Flächen für Nebenanlagen, Stellplätze und Garagen) des rechtsgültigen Bebauungsplans verstößt. Daher soll die entsprechende Ziffer gestrichen werden. Hierdurch wird es ermöglicht, dass Garagen auch außerhalb der überbaubaren Fläche errichtet werden können und sich der Bau von Garagen nach der Landesbauordnung RLP richtet. Alle weiteren Festsetzungen des ursprünglichen Bebauungsplans sowie der 1. und 2. Änderung bleiben unverändert. Der Geltungsbereich ist im folgenden Kartenausschnitt dargestellt.

Die Änderung des Bebauungsplans erfolgt im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB, da durch die Änderung die Grundzüge der Planung nicht berührt werden. Nach den Bestimmungen des § 13 Abs. 2 BauGB wird von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen. Die Ortsgemeinde Lierschied hat die Änderungsplanung in ihrer Sitzung vom 13.08.2024 gebilligt. Diese Unterlagen sind in der Zeit vom

01.11. bis einschließlich 04.12.2024

in digitaler Form über die Homepage der Verbandsgemeinde Loreley (www.vg-loreley.de) in der Rubrik „Verwaltung“ à „Öffentliche Bekanntmachungen“ à „Städte und Gemeinden“ zu finden sein.

Zusätzlich werden die Unterlagen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Loreley, Friedrichsstraße 12, 56338 Braubach, Zimmer 14 während der Dienststunden

Montag bis Mittwoch

von 8:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr

Donnerstag

von 8:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr

Freitag

von 8:00 - 12:00 Uhr

öffentlich im selben Zeitraum ausgelegt.

Während der Offenlage können Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nur fristgerechte, d.h. während der Offenlagefrist vorgebrachte Anregungen haben Anspruch auf Prüfung.

St. Goarshausen, 25.10.2024
Verbandsgemeindeverwaltung Loreley
Mike Weiland, Bürgermeister