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Loreley-Echo - Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Loreley
Ausgabe 44/2023
Aus den Gemeinden
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Bürgersteig freihalten – Überwuchs zurückschneiden

Auch die Straßenreinigungspflicht gemäß Satzung ist zu beachten

An einigen Stellen in unserer Gemeinde werden die Bürgersteige durch Überwuchs aus Privatgrundstücken in der Nutzung eingeschränkt und Fußgänger müssen bei Begegnungsverkehr auf die Straße ausweichen. Ich bitte daher an dieser Stelle nochmals und eindringlich alle Betroffenen Anlieger dafür Sorge zu tragen, das der Überwuchs vom Grundstück bis zur Grundstücksgrenze zurückgeschnitten wird, damit der Fußgängerverkehr auf den Bürgersteigen nicht weiter eingeschränkt wird. Das gleiche gilt für die Gehweg- und Straßenflächen entlang der Grundstücksfläche gemäß Straßenreinigungssatzung. Sollte hier nicht nachgehalten werden muss das Ordnungsamt der VG-Verwaltung schriftliche Aufforderungen rausschicken, welche bei weiterer Nichtbeachtung mit einem Ordnungswidrigkeitsverfahren weiter verfolgt werden. So weit muss es aber sicher nicht kommen.

Frank Kalkofen, Ortsbürgermeister