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Loreley-Echo - Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Loreley
Ausgabe 44/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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1. Nachtragshaushaltsatzung der Verbandsgemeinde Loreley für das Jahr 2024 vom 23.10.2024

Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund von § 98 Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

unverändert

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

unverändert

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

unverändert

§ 4 Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung

unverändert

§ 5 Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen

Die Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen mit Sonderrechnungen werden festgesetzt auf

§ 6 Gebühren und Beiträge

unverändert

§ 7 Umlage

unverändert

§ 8 Eigenkapital

unverändert

§ 9 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

unverändert

§ 10 Wertgrenze für Investitionen

unverändert

§ 11 Altersteilzeit

unverändert

Gemeindeverwaltung,
Verbandsgemeinde Loreley, den 23.10.2024
Holger Puttkammer, Beigeordneter

Hinweis:

Die Nachtragshaushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 2 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 15.10.2024 vorgelegt worden.

Wir erteilen unsere Genehmigung:

1.

zu dem Gesamtbetrag der Investitionskredite in Höhe von 7.013.000,00 €, der zur Finanzierung des

Vermögensplanes der Verbandsgemeindewerke erforderlich ist, wovon auf den Betriebszweig Wasserversorgung 3.075.000,00 € und auf den Betriebszweig Abwasserbeseitigung 3.938.000,00 € entfallen.

Die in unserem Schreiben vom 18.01.2024 erteilte Kreditgenehmigung zur Finanzierung des Vermögensplanes der Verbandsgemeindewerke in Höhe von 7.626.000,00 € wird hiermit aufgehoben.

2.

Zu dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, für den in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite für die Verbandsgemeindewerke aufgenommen werden müssen, in Höhe von 1.149.000,00 €, wovon auf den Betriebszweig Wasserversorgung 821.000,00 € und auf den Betriebszweig Abwasserbeseitigung 328.000,00 € entfallen.

Der in unserem Schreiben vom 18.01.2024 erteilte Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 983.000,00 €wird hiermit aufgehoben.

3.

Die vorstehenden Genehmigungen erfolgen unter der Bedingung, dass eine Inanspruchnahme der Investitionskredite nur zur Finanzierung von Maßnahmen erfolgen darf, welche nachweislich die dauernde Leistungsfähigkeit der Verbandsgemeindewerke nicht beeinträchtigt und dass die vorhandenen liquiden Mittel vorrangig vor einer Kreditaufnahme zur Finanzierung eingesetzt werden, sofern dies wirtschaftlich vertretbar ist.

Ansonsten enthält die Nachtragshaushaltssatzung keine weiteren genehmigungspflichtigen Bestandteile.

Der 1. Nachtragshaushaltsplan liegt zur Einsichtnahmevom 04.11.2024 Montag, bis 12.11.2024 Dienstag, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Loreley, Dolkstraße 3, 56346 St. Goarshausen, Zimmer 14, während der Öffnungszeiten,

zur Einsicht öffentlich aus.

St. Goarshausen, den 23.10.2024
Verbandsgemeinde Loreley
Holger Puttkammer, Beigeordneter