Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund von § 98 Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:
unverändert
unverändert
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Die Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen mit Sonderrechnungen werden festgesetzt auf
| 1. | Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen |
| Sondervermögen Eigenbetrieb Wasser von 5.025.000 Euro auf 3.922.000 Euro |
| Sondervermögen Eigenbetrieb Abwasser von 5.753.000 Euro auf 5.763.000 Euro |
| zusammen auf von 10.778.000 Euro auf 9.685.000 Euro |
| 2. | Kredite zur Liquiditätssicherung unverändert |
| 3. | Verpflichtungsermächtigungen |
| Sondervermögen Eigenbetrieb Wasser von 655.000 Euro auf 895.000 Euro |
| darunter: |
| Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren |
| voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen von 655.000 Euro auf 821.000 Euro |
| Sondervermögen Eigenbetrieb Abwasser unverändert |
| darunter: |
| Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren |
| voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen unverändert |
| zusammen von 1.005.000 Euro auf 1.245.000 Euro |
| darunter: |
| Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren |
| voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen von 983.000 Euro auf 1.149.000 Euro |
unverändert
unverändert
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Hinweis:
Die Nachtragshaushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 2 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 15.10.2024 vorgelegt worden.
Wir erteilen unsere Genehmigung:
| 1. | zu dem Gesamtbetrag der Investitionskredite in Höhe von 7.013.000,00 €, der zur Finanzierung des |
| Vermögensplanes der Verbandsgemeindewerke erforderlich ist, wovon auf den Betriebszweig Wasserversorgung 3.075.000,00 € und auf den Betriebszweig Abwasserbeseitigung 3.938.000,00 € entfallen. |
| Die in unserem Schreiben vom 18.01.2024 erteilte Kreditgenehmigung zur Finanzierung des Vermögensplanes der Verbandsgemeindewerke in Höhe von 7.626.000,00 € wird hiermit aufgehoben. |
| 2. | Zu dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, für den in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite für die Verbandsgemeindewerke aufgenommen werden müssen, in Höhe von 1.149.000,00 €, wovon auf den Betriebszweig Wasserversorgung 821.000,00 € und auf den Betriebszweig Abwasserbeseitigung 328.000,00 € entfallen. |
| Der in unserem Schreiben vom 18.01.2024 erteilte Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 983.000,00 €wird hiermit aufgehoben. |
| 3. | Die vorstehenden Genehmigungen erfolgen unter der Bedingung, dass eine Inanspruchnahme der Investitionskredite nur zur Finanzierung von Maßnahmen erfolgen darf, welche nachweislich die dauernde Leistungsfähigkeit der Verbandsgemeindewerke nicht beeinträchtigt und dass die vorhandenen liquiden Mittel vorrangig vor einer Kreditaufnahme zur Finanzierung eingesetzt werden, sofern dies wirtschaftlich vertretbar ist. |
| Ansonsten enthält die Nachtragshaushaltssatzung keine weiteren genehmigungspflichtigen Bestandteile. |
Der 1. Nachtragshaushaltsplan liegt zur Einsichtnahmevom 04.11.2024 Montag, bis 12.11.2024 Dienstag, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Loreley, Dolkstraße 3, 56346 St. Goarshausen, Zimmer 14, während der Öffnungszeiten,
| Montag | von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 bis 16.00 Uhr, |
| Dienstag u. Mittwoch | von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
| Donnerstag | von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 bis 18.00 Uhr und |
| Freitag | von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
zur Einsicht öffentlich aus.