Gemäß § 5 der Satzung der Jagdgenossenschaft Kestert werden hiermit die Mitglieder der Jagdgenossenschaft Kestert zu einer Genossenschaftsversammlung für Montag, den 17.11.2025, 19.30 Uhr in das Rathaus, Eisenbahnstr. 20, Kestert eingeladen.
Jagdgenossen sind alle Eigentümer von Grundstücken, die zu dem Gemeinschaftlichen Jagdbezirk Kestert gehören.
Es wird darauf hingewiesen, dass jeder Jagdgenosse den Umfang seiner Flächen nachweisen muss und die Gesamtgröße der Fläche bei der Stimmabgabe, insbesondere bei Wahlen auf den Stimmzetteln zu vermerken ist.
Nichtöffentliche Sitzung Tagesordnung:
| 1. | Begrüßung mit Feststellung der fristgerechten und satzungsgemäßen Einladung |
| 2. | Vorstellung der Tagesordnung / Feststellung der Beschlussfähigkeit |
| 3. | Bericht des Jagdvorstehers Rechenschaftsbericht 2024 |
| 4. | Beratung und Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2024 |
| 5. | Entlastung des Jagdvorstandes |
| 6. | Beratung und Beschlussfassung über den Haushalt 2026 und 2027 |
| 7. | Information und Beratung über die Beitragssatzung für Feld-,Weinbergs- und Waldwege auf Grundlage § 11 KAG |
| 8. | Bericht der/des Jagdpächters |
| 9. | Allgemeines, Fragen; Verschiedenes |
Hinweis:
Zur Versammlung haben die Jagdgenossinnen und Jagdgenossen einen Flächennachweis (z.B. Grundbuchauszug, Bestandsnachweis des Kulturamtes etc.) zur Ermittlung der Stimmenverhältnisse mitzuführen.
Jeder Jagdgenosse / Jagdgenossin kann sich durch einen anderen Jagdgenossen / Jagdgenossin vertreten lassen. Hierzu ist eine schriftliche Vollmacht erforderlich. Mehr als drei Vollmachten darf kein Jagdgenosse / Jagdgenossin in seiner Person vereinigen.
Nichtmitglieder der Jagdgenossenschaft Kestert können an der nichtöffentlichen Sitzung nicht teilnehmen.