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Loreley-Echo - Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Loreley
Ausgabe 44/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachung der Jagdgenossenschaft Dachsenhausen

Gemäß § 5 der Satzung der Jagdgenossenschaft Dachsenhausen werden hiermit die Mitglieder der Jagdgenossenschaft Dachsenhausen zu einer Genossenschaftsversammlung für Mittwoch, den 25.11.2026, 19.00 Uhr im Bürgerhaus Dachsenhausen eingeladen.

Jagdgenossen sind alle Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken, die zu dem Gemeinschaftlichen Jagdbezirk Dachsenhausen gehören und auf denen die Jagd nicht ruht.

Es wird darauf hingewiesen, dass jeder Jagdgenosse / jede Jagdgenossin den Umfang seiner Flächen nachweisen muss und die Gesamtgröße der Fläche bei der Stimmabgabe, insbesondere bei Wahlen, auf den Stimmzetteln zu vermerken ist.

Tagesordnung:

Nicht öffentliche Sitzung 

1.

Begrüßung mit Feststellung der fristgerechten und satzungsgemäßen Einladung

2.

Vorstellung der Tagesordnung / Feststellung der Beschlussfähigkeit

3.

Feststellung des Flächenverzeichnis und Verteilungsplan nach Veröffentlichung vom 30.04.2026

4.

Bericht des Jagdvorstehers Rechenschaftsbericht 2024 und 2025

5.

Beschlussfassung Verwendung Reinertrag 2024 und 2025 gemäß Rechenschaftsbericht

6.

Beschlussfassung Verwendung Rücklage 2024 und 2025 gemäß Rechenschaftsbericht

7.

Beratung und Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2024 und 2025

8.

Beratung und Beschlussfassung über Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2026/ 2027

9.

Entlastung des Jagdvorstandes

10.

Allgemeines, Fragen, Verschiedenes

Hinweis:

Zur Versammlung haben die Jagdgenossinnen und Jagdgenossen einen Flächennachweis (z.B. Grundbuchauszug, Bestandsnachweis des Kulturamtes etc.) zur Ermittlung der Stimmenverhältnisse mitzuführen.

Jeder Jagdgenosse / jede Jagdgenossin kann sich durch die Ehegattin oder den Ehegatten oder die Lebenspartnerin oder den Lebenspartner, durch eine Verwandte oder einen Verwandten gerader Linie, durch eine ständig von dem Mitglied beschäftigte Person, durch ein derselben Jagdgenossenschaft angehöriges volljähriges Mitglied oder durch eine die Grundfläche land-, forst- oder fischereiwirtschaftlich bewirtschaftende Person vertreten lassen. Hierzu ist eine schriftliche Vollmacht erforderlich. Mehr als drei Vollmachten darf keine Person in sich vereinigen.

Dachsenhausen, 26.10.2026
gez. Ulf Schmidt, Jagdvorsteher