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Infos aus der Verbandsgemeinde Loreley
Ausgabe 45/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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Der Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2022 mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan 2022 und seinen Anlagen der Ortsgemeinde Weisel liegt zur Einsichtnahme durch die Einwohner

ab dem 14.11.2022

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Loreley, Dolkstraße 3, 56346 St. Goarshausen, Zimmer 14, während der Öffnungszeiten (Montag und Dienstag von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr, Mittwoch von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr, Donnerstag von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr und Freitag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr) aus.

Vorschläge zum Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2022 und des 1. Nachtragshaushaltsplanes 2022 und seiner Anlagen der Ortsgemeinde Weisel sind innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Loreley, Fachbereich I Organisation und Finanzen, Sachgebiet Finanzen, Dolkstraße 3, 56346 St. Goarshausen einzureichen.

St. Goarshausen, 26.10.2022
Mike Weiland, Bürgermeister