Aufgrund des Landesgesetzes über die kommunale Zusammenarbeit in Rheinland-Pfalz (KomZG) vom 28.09.2010 (GVBl. S. 272) in Verbindung mit den §§ 95 ff der Gemeindeordnung Rhld. Pflz vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153) in der zurzeit gültigen Fassung hat die Verbandsversammlung folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt 2022
Festgesetzt werden für 2022:
1. im Ergebnishaushalt
der Gesamtbetrag der Erträge auf
(Posten E8 und E17) 36.800 €
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf
(Posten E15 und E18) 36.800 €
der Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag auf 0 €
2. im Finanzhaushalt
der Saldo der ordentlichen Ein-
und Auszahlungen auf 0 €
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 0 €
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 0 €
der Saldo der Ein- und Auszahlungen
aus Investitionstätigkeit auf 0 €
der Saldo der Ein- und Auszahlungen
aus Finanzierungstätigkeit auf 0 €
§ 2 Ergebnis- und Finanzhaushalt 2023
Festgesetzt werden für 2023:
1. im Ergebnishaushalt
der Gesamtbetrag der Erträge auf
(Posten E8 und E17) 26.900 €
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf
(Posten E15 und E18) 26.900 €
der Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag auf 0 €
2. im Finanzhaushalt
der Saldo der ordentlichen Ein-
und Auszahlungen auf 0 €
die Einzahlungen
aus Investitionstätigkeit auf 0 €
die Auszahlungen
aus Investitionstätigkeit auf 0 €
der Saldo der Ein- und Auszahlungen
aus Investitionstätigkeit auf 0 €
der Saldo der Ein- und Auszahlungen
aus Finanzierungstätigkeit auf 0 €
§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für
| 2022 | Verzinste Kredite auf 0 € |
| 2023 | Verzinste Kredite auf 0 € |
§ 4 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§ 5 Kostenerstattung
Die Kostenanteile der beteiligten Gemeinden werden jährlich nach § 13 der Satzung des Planungsverbandes Loreley festgesetzt.
§ 6 Eigenkapital
Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2020 beträgt 0,00 €. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2021 beträgt 0,00 €, zum 31.12.2022 0,00 € und zum 31.12.2023 0,00 €.
§ 7 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen
Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall mehr als 1.000 € überschritten sind.
§ 8 Wertgrenze für Investitionen
Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 10.000 € sind einzeln im Teilfinanzhaushalt darzustellen.
Hinweis:
Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 und 2023 mit dem Haushaltsplan 2022 und 2023 und seinen Anlagen des Planungsverbandes Loreley wurde nach öffentlicher Bekanntmachung am 02.09.2022 zur Einsichtnahme durch die Einwohner verfügbar gehalten.
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 und 2023 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 2 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 10.10.2022 vorgelegt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom Montag, 14.11.2022 bis Dienstag, 22.11.2022 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Loreley, Dolkstraße 3, 56346 St. Goarshausen, Zimmer 14, während der Öffnungszeiten,
Montag und Dienstag von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr und 13.30 bis 16.00 Uhr,
Mittwoch von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr
Donnerstag von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr und 13.30 bis 18.00 Uhr und
Freitag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
zur Einsicht öffentlich aus.