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Infos aus der Verbandsgemeinde Loreley
Ausgabe 45/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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Aufgrund des Landesgesetzes über die kommunale Zusammenarbeit in Rheinland-Pfalz (KomZG) vom 28.09.2010 (GVBl. S. 272) in Verbindung mit den §§ 95 ff der Gemeindeordnung Rhld. Pflz vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153) in der zurzeit gültigen Fassung hat die Verbandsversammlung folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt 2022

Festgesetzt werden für 2022:

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf

(Posten E8 und E17) 36.800 €

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

(Posten E15 und E18) 36.800 €

der Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag auf 0 €

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein-

und Auszahlungen auf 0 €

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 0 €

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 0 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Investitionstätigkeit auf 0 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Finanzierungstätigkeit auf 0 €

§ 2 Ergebnis- und Finanzhaushalt 2023

Festgesetzt werden für 2023:

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf

(Posten E8 und E17) 26.900 €

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

(Posten E15 und E18) 26.900 €

der Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag auf 0 €

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein-

und Auszahlungen auf 0 €

die Einzahlungen

aus Investitionstätigkeit auf 0 €

die Auszahlungen

aus Investitionstätigkeit auf 0 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Investitionstätigkeit auf 0 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Finanzierungstätigkeit auf 0 €

§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

2022

Verzinste Kredite auf 0 €

2023

Verzinste Kredite auf 0 €

§ 4 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 5 Kostenerstattung

Die Kostenanteile der beteiligten Gemeinden werden jährlich nach § 13 der Satzung des Planungsverbandes Loreley festgesetzt.

§ 6 Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2020 beträgt 0,00 €. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2021 beträgt 0,00 €, zum 31.12.2022 0,00 € und zum 31.12.2023 0,00 €.

§ 7 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall mehr als 1.000 € überschritten sind.

§ 8 Wertgrenze für Investitionen

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 10.000 € sind einzeln im Teilfinanzhaushalt darzustellen.

St. Goarshausen, den 07.11.2022 — Mike Weiland
Planungsverband Loreley — Verbandsvorsteher

Hinweis:

Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 und 2023 mit dem Haushaltsplan 2022 und 2023 und seinen Anlagen des Planungsverbandes Loreley wurde nach öffentlicher Bekanntmachung am 02.09.2022 zur Einsichtnahme durch die Einwohner verfügbar gehalten.

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 und 2023 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 2 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 10.10.2022 vorgelegt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom Montag, 14.11.2022 bis Dienstag, 22.11.2022 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Loreley, Dolkstraße 3, 56346 St. Goarshausen, Zimmer 14, während der Öffnungszeiten,

Montag und Dienstag von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr und 13.30 bis 16.00 Uhr,

Mittwoch von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr

Donnerstag von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr und 13.30 bis 18.00 Uhr und

Freitag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

zur Einsicht öffentlich aus.

St. Goarshausen, den 07.11.2022 — Mike Weiland
Verbandsgemeinde Loreley — Bürgermeister