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Infos aus der Verbandsgemeinde Loreley
Ausgabe 47/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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1. Nachtragshaushaltsatzung der Ortsgemeinde Dachsenhausen für das Jahr 2022 vom 18.11.2022

Der Gemeinderat hat auf Grund von § 98 Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden festgesetzt:

gegenüber

verändert

nunmehr

bisher

um

festgesetzt

Euro

Euro

auf Euro

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge

1.714.450

3.200

1.717.650

der Gesamtbetrag der Aufwendungen

1.967.750

35.500

2.003.250

der Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag

-253.300

-32.300

-285.600

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen

-168.400

-32.300

-200.700

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit

430.300

-7.600

422.700

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

612.300

397.000

1.009.300

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

-182.000

-404.600

-586.600

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus

Finanzierungstätigkeit

350.400

436.900

787.300

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Inves- titionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird gegenüber der bisheri- gen Festsetzung neu festgesetzt für

zinslose Kredite

von bisher

0

Euro auf

0 Euro

verzinste Kredite

von bisher

182.000

Euro auf

586.600

Euro

Zusammen

von bisher

182.000

Euro auf

586.600

Euro

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der bisher vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen wird nicht ge- ändert.

§ 4 Steuersätze

Die bisherigen Gemeindesteuersätze werden nicht geändert.

Die bisherigen Hundesteuersätze für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden, werden nicht geändert.

§ 5 Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2020 betrug. 5.940.097 Euro. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12. 2021 beträgt 5.722.347 Euro. und zum 31.12.2022

5.436.747 Euro.

§ 6 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Die bisherigen erheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen oder Auszahlun- gen werden nicht geändert.

§ 7 Wertgrenze für Investitionen

Die bisherige Wertgrenze für Investitionen wird nicht verändert.

§ 8 Inkrafttreten

Die 1. Nachtragshaushaltssatzung tritt am 01.01.2022 in Kraft.

Ortsgemeinde Dachsenhausen, den 18.11.2022
Mathias Schaefer
Ortsbürgermeister

Hinweis:

Die vorstehende Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 95 Abs. 4 GemO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu der Festsetzung in § 2 der Nachtragshaushaltssatzung ist erteilt. Sie hat folgenden Wortlaut:

Investitionskredit/Verpflichtungsermächtigung:

Wir erteilen unsere Genehmigung zu dem Gesamtbetrag der Investitionskredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen 2022 erforderlich ist in Höhe von 586.600,00 , unter der Bedingung, dass diese Kredite nur zur Finanzierung von Maßnahmen im Sinne der Ziffer 4.1.3 der VV zu § 103 GemO verwendet werden.

Die in unserem Schreiben vom 17.02.2022 erteilte Gesamtkreditgenehmigung in Höhe von 182.000,00 € wird hiermit aufgehoben.

Bei der defizitären Haushaltslage der Ortsgemeinde Dachsenhausen obliegt es nach wie vor der Eigenverantwortung der Entscheidungsträger, vor jeder Auftragsvergabe nochmals die Notwendigkeit und Unabweisbarkeit der vorgesehenen Ausgaben sowohl dem Grund als auch der Höhe nach eingehend zu prüfen. Wie bereits in früheren Haushaltsschreiben darauf hingewiesen, ist von einer Planung und Durchführung von Investitionsmaßnahmen, die nicht zwingend notwendig sind und folglich in Folgejahre verschoben werden müssen, im Rahmen eigener Finanzhoheit abzusehen.

Bevor Investitionen von erheblicher finanzieller Bedeutung beschlossen und im Finanzhaushalt ausgewiesen werden, soll unter mehreren in Betracht kommenden Möglichkeiten durch einen Wirtschaftlichkeitsvergleich, mindestens durch einen Vergleich der Anschaffungs- und Herstellungs- Kosten und der Folgekosten, die für die Kommune wirtschaftlichste Lösung ermittelt werden (§ 10 GemHVO).

Sollten keine Inlandkredite aufgenommen werden, so ist jedoch eine Kreditaufnahme auf die Mitgliedsländer der Europäischen Gemeinschaft beschränkt.

Ansonsten enthält die Nachtragshaushaushaltssatzung keine weiteren genehmigungspflichtigen Bestandteile

Der Nachtragshaushaltsplan liegt zur Einsichtnahme

vom Montag, 28.11.2022 bis Mittwoch, 07.12.2022

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Loreley, Dolkstraße 3, 56346 St. Goarshausen, Zimmer 14, während der Öffnungszeiten,

Montag und Dienstag

von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr und 13.30 bis 16.00 Uhr

Mittwoch

von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr

Donnerstag

von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr und 13.30 bis 18.00 Uhr und

Freitag

von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

zur Einsicht öffentlich aus.

St. Goarshausen, den 18.11.2022
Verbandsgemeinde Loreley

Mike Weiland
Bürgermeister