Der Gemeinderat hat auf Grund von § 98 Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden festgesetzt:
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| gegenüber | verändert | nunmehr |
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| bisher | um | festgesetzt |
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| Euro | Euro | auf Euro |
| 1. im Ergebnishaushalt | |||
| der Gesamtbetrag der Erträge | 1.714.450 | 3.200 | 1.717.650 |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen | 1.967.750 | 35.500 | 2.003.250 |
| der Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag | -253.300 | -32.300 | -285.600 |
| 2. im Finanzhaushalt | |||
| der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen | -168.400 | -32.300 | -200.700 |
| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit | 430.300 | -7.600 | 422.700 |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | 612.300 | 397.000 | 1.009.300 |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | -182.000 | -404.600 | -586.600 |
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| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit | 350.400 | 436.900 | 787.300 |
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Inves- titionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird gegenüber der bisheri- gen Festsetzung neu festgesetzt für
| zinslose Kredite | von bisher | 0 | Euro auf | 0 Euro |
| verzinste Kredite | von bisher | 182.000 | Euro auf | 586.600 Euro |
| Zusammen | von bisher | 182.000 | Euro auf | 586.600 Euro |
Der Gesamtbetrag der bisher vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen wird nicht ge- ändert.
Die bisherigen Gemeindesteuersätze werden nicht geändert.
Die bisherigen Hundesteuersätze für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden, werden nicht geändert.
Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2020 betrug. 5.940.097 Euro. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12. 2021 beträgt 5.722.347 Euro. und zum 31.12.2022
5.436.747 Euro.
Die bisherigen erheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen oder Auszahlun- gen werden nicht geändert.
Die bisherige Wertgrenze für Investitionen wird nicht verändert.
Die 1. Nachtragshaushaltssatzung tritt am 01.01.2022 in Kraft.
Hinweis:
Die vorstehende Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 95 Abs. 4 GemO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu der Festsetzung in § 2 der Nachtragshaushaltssatzung ist erteilt. Sie hat folgenden Wortlaut:
Investitionskredit/Verpflichtungsermächtigung:
Wir erteilen unsere Genehmigung zu dem Gesamtbetrag der Investitionskredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen 2022 erforderlich ist in Höhe von 586.600,00 €, unter der Bedingung, dass diese Kredite nur zur Finanzierung von Maßnahmen im Sinne der Ziffer 4.1.3 der VV zu § 103 GemO verwendet werden.
Die in unserem Schreiben vom 17.02.2022 erteilte Gesamtkreditgenehmigung in Höhe von 182.000,00 € wird hiermit aufgehoben.
Bei der defizitären Haushaltslage der Ortsgemeinde Dachsenhausen obliegt es nach wie vor der Eigenverantwortung der Entscheidungsträger, vor jeder Auftragsvergabe nochmals die Notwendigkeit und Unabweisbarkeit der vorgesehenen Ausgaben sowohl dem Grund als auch der Höhe nach eingehend zu prüfen. Wie bereits in früheren Haushaltsschreiben darauf hingewiesen, ist von einer Planung und Durchführung von Investitionsmaßnahmen, die nicht zwingend notwendig sind und folglich in Folgejahre verschoben werden müssen, im Rahmen eigener Finanzhoheit abzusehen.
Bevor Investitionen von erheblicher finanzieller Bedeutung beschlossen und im Finanzhaushalt ausgewiesen werden, soll unter mehreren in Betracht kommenden Möglichkeiten durch einen Wirtschaftlichkeitsvergleich, mindestens durch einen Vergleich der Anschaffungs- und Herstellungs- Kosten und der Folgekosten, die für die Kommune wirtschaftlichste Lösung ermittelt werden (§ 10 GemHVO).
Sollten keine Inlandkredite aufgenommen werden, so ist jedoch eine Kreditaufnahme auf die Mitgliedsländer der Europäischen Gemeinschaft beschränkt.
Ansonsten enthält die Nachtragshaushaushaltssatzung keine weiteren genehmigungspflichtigen Bestandteile
Der Nachtragshaushaltsplan liegt zur Einsichtnahme
vom Montag, 28.11.2022 bis Mittwoch, 07.12.2022
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Loreley, Dolkstraße 3, 56346 St. Goarshausen, Zimmer 14, während der Öffnungszeiten,
| Montag und Dienstag | von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr und 13.30 bis 16.00 Uhr |
| Mittwoch | von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr |
| Donnerstag | von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr und 13.30 bis 18.00 Uhr und |
| Freitag | von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
zur Einsicht öffentlich aus.