Der Ortsgemeinderat Weisel hat aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) und § 58 Abs. 4 Flurbereinigungsgesetz folgende Satzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung des Rhein-Lahn-Kreises in Bad Ems vom 13.10.2022 hiermit bekannt gemacht wird:
Satzung
über den Einzug von Wirtschaftswegen im Flurbereinigungsgebiet der Ortsgemeinde Weisel vom 04.10.2021
§ 1 Gegenstand der Einziehung
Die im Rahmen der Flurbereinigung 1957 der Gemeinde zugewiesenen Wegeparzellen
Gemarkung Weisel
Flur 17 Flurstück 71 - Teilstück
Flur 21 Flurstück 50
werden als Wirtschaftswege eingezogen.
Ein Lageplan, der Bestandteil der Satzung ist, ist als Anlage beigefügt. Der einzuziehende Wegeabschnitt ist rot markiert.
§ 2
Inkrafttreten
Die Satzung tritt am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft.