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Infos aus der Verbandsgemeinde Loreley
Ausgabe 47/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung über den Einzug von Wirtschaftswegen im Flurbereinigungsgebiet der Ortsgemeinde Weisel vom 04.10.2021

Der Ortsgemeinderat Weisel hat aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) und § 58 Abs. 4 Flurbereinigungsgesetz folgende Satzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung des Rhein-Lahn-Kreises in Bad Ems vom 13.10.2022 hiermit bekannt gemacht wird:

Satzung

über den Einzug von Wirtschaftswegen im Flurbereinigungsgebiet der Ortsgemeinde Weisel vom 04.10.2021

§ 1 Gegenstand der Einziehung

Die im Rahmen der Flurbereinigung 1957 der Gemeinde zugewiesenen Wegeparzellen

Gemarkung Weisel

Flur 17 Flurstück 71 - Teilstück

Flur 21 Flurstück 50

werden als Wirtschaftswege eingezogen.

Ein Lageplan, der Bestandteil der Satzung ist, ist als Anlage beigefügt. Der einzuziehende Wegeabschnitt ist rot markiert.

§ 2

Inkrafttreten

Die Satzung tritt am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft.

Weisel, den 14.11.2022 — Hubert Erdkamp
Ortsgemeinde Weisel — Ortsbürgermeister