Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund von § 98 Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden festgesetzt:
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| gegenüber bisher Euro | verändert um Euro | nunmehr festgesetzt auf Euro |
| 1. im Ergebnishaushalt | |||
| der Gesamtbetrag der Erträge | 16.735.820 | 836.500 | 17.572.320 |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen | 16.686.000 | 790.100 | 17.476.100 |
| der Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag | 49.820 | 46.400 | 96.220 |
| 2. im Finanzhaushalt | |||
| der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen | 1.131.950 | 47.900 | 1.179.850 |
| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit | 3.329.400 | -306.800 | 3.022.600 |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | 5.438.700 | -1.694.300 | 3.744.400 |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | -2.109.300 | 1.387.500 | -721.800 |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit | 977.350 | -1.435.400 | -458.050 |
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird gegenüber der bisherigen Festsetzung neu festgesetzt für
zinslose Kredite von bisher 0 Euro auf 0 Euro
verzinste Kredite von bisher 2.109.300 Euro auf 721.800 Euro
Zusammen von bisher 2.109.300 Euro auf 721.800 Euro
Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt von bisher 1.270.000 Euro auf 6.751.100 Euro.
Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, wird festgesetzt von bisher 992.000 Euro auf 5.192.000 Euro.
Der Höchstbetrag der bisherigen Kredite zur Liquiditätssicherung wird nicht geändert.
Die Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen mit Sonderrechnungen werden festgesetzt auf
1. Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
Sondervermögen Eigenbetrieb Wasser
von 4.264.000 Euro auf 3.928.000 Euro
Sondervermögen Eigenbetrieb Abwasser
von 6.300.000 Euro auf 7.594.000 Euro
zusammen auf von 10.564.000 Euro auf 11.522.000 Euro
2. Kredite zur Liquiditätssicherung unverändert
3. Verpflichtungsermächtigungen
Sondervermögen Eigenbetrieb Wasser
von 2.950.000 Euro auf 1.490.000 Euro
darunter:
Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen
von 452.000 Euro auf 1.121.000 Euro
Sondervermögen Eigenbetrieb Abwasser
von 270.000 Euro auf 785.000 Euro
darunter:
Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen
von 170.000 Euro auf 771.000 Euro
zusammen von 3.220.000 Euro auf 2.275.000 Euro
darunter:
Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen
von 622.000 Euro auf 1.892.000 Euro
Die bisherigen Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen werden nicht geändert.
Der Umlagesatz der Verbandsgemeindeumlage wird nicht geändert.
Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2021 betrug 10.357.703 €. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022 beträgt 9.656.873 € und zum 31.12.2023 9.753.093 €.
Die bisherigen erheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen oder Auszahlungen werden nicht geändert.
Die bisherige Wertgrenze für Investitionen wird nicht verändert.
Die bisherige bewilligte Altersteilzeit wird nicht geändert.
Die bisherigen Leistungszahlungen an Beamtinnen und Beamte werden nicht geändert.
Hinweis:
Die Nachtragshaushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 2 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom vorgelegt worden.
Wir erteilen unsere Genehmigung:
| 1. | Zu dem Gesamtbetrag der Investitionskredite in Höhe von 721.800,00 €, der zur Finanzierung von Investitionsvorhaben der Verbandsgemeinde erforderlich ist. |
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| Die in unserem Schreiben vom 09.01.2023 erteile Kreditgenehmigung in Höhe von 2.109.300,00 € wird hiermit aufgehoben. |
| 2. | Zu dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, für den in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, in Höhe von 5.192.000,00 €. |
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| Der in unserem Schreiben vom 09.01.2023 erteilte Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 992.000,00 € wird hiermit aufgehoben. |
| 3. | Zu dem Gesamtbetrag der Investitionskredite in Höhe von 8.887.000,00 €, der zur Finanzierung des Vermögensplanes der Verbandsgemeindewerke erforderlich ist, wovon auf den Betriebszweig Wasserversorgung 2.633.000,00 € und auf den Betriebszweig Abwasserbeseitigung 6.254.000,00 € entfallen. |
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| Die in unserem Schreiben vom 09.01.2023 erteile Kreditgenehmigung in Höhe von 7.454.000,00 € wird hiermit aufgehoben. |
| 4. | Zu dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, für den in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite für die Verbandsgemeindewerke aufgenommen werden müssen, in Höhe von 1.892.000,00 €, wovon auf den Betriebs zweig Wasserversorgung 1.121.000,00 € und auf den Betriebszweig Abwasserbeseitigung 771.000,00 € entfallen. |
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| Die in unserem Schreiben vom 09.01.2023 erteile Kreditgenehmigung in Höhe von 622.000,00 € wird hiermit aufgehoben. |
| 5. | Alle vorstehenden Genehmigungen erfolgen unter der Bedingung, dass eine Inanspruchnahme der Investitionskredite und Verpflichtungsermächtigungen nur zur Finanzierung von Maßnahmen erfolgen darf, welche nachweislich die dauernde Leistungsfähigkeit der Verbandsgemeinde nicht beeinträchtigen. |
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| Sollten keine lnlandkredite aufgenommen werden, so ist jedoch eine Kreditaufnahme auf die Mitgliedsländer der Europäischen Gemeinschaft beschränkt. |
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| Ansonsten enthält die Nachtragshaushaltssatzung keine weiteren genehmigungspflichtigen Bestandteile. |
Der 1. Nachtragshaushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom Montag, 27.11.2023 bis Dienstag, 05.12.2023, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Loreley, Dolkstraße 3, 56346 St. Goarshausen, Zimmer 14, während der Öffnungszeiten,
Montag bis Mittwoch von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr
Donnerstag von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr
und von 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr sowie
Freitag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
zur Einsicht öffentlich aus.