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Loreley-Echo - Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Loreley
Ausgabe 47/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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1. Nachtragshaushaltsatzung der Verbandsgemeinde Loreley für das Jahr 2023 vom 14.11.2023

Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund von § 98 Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden festgesetzt:

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird gegenüber der bisherigen Festsetzung neu festgesetzt für

zinslose Kredite von bisher 0 Euro auf 0 Euro

verzinste Kredite von bisher 2.109.300 Euro auf 721.800 Euro

Zusammen von bisher 2.109.300 Euro auf 721.800 Euro

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt von bisher 1.270.000 Euro auf 6.751.100 Euro.

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, wird festgesetzt von bisher 992.000 Euro auf 5.192.000 Euro.

§ 4 Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung

Der Höchstbetrag der bisherigen Kredite zur Liquiditätssicherung wird nicht geändert.

§ 5 Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen

Die Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen mit Sonderrechnungen werden festgesetzt auf

1. Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

Sondervermögen Eigenbetrieb Wasser

von 4.264.000 Euro auf 3.928.000 Euro

Sondervermögen Eigenbetrieb Abwasser

von 6.300.000 Euro auf 7.594.000 Euro

zusammen auf von 10.564.000 Euro auf 11.522.000 Euro

2. Kredite zur Liquiditätssicherung unverändert

3. Verpflichtungsermächtigungen

Sondervermögen Eigenbetrieb Wasser

von 2.950.000 Euro auf 1.490.000 Euro

darunter:

Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen

von 452.000 Euro auf 1.121.000 Euro

Sondervermögen Eigenbetrieb Abwasser

von 270.000 Euro auf 785.000 Euro

darunter:

Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen

von 170.000 Euro auf 771.000 Euro

zusammen von 3.220.000 Euro auf 2.275.000 Euro

darunter:

Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen

von 622.000 Euro auf 1.892.000 Euro

§ 6 Gebühren und Beiträge

Die bisherigen Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen werden nicht geändert.

§ 7 Umlage

Der Umlagesatz der Verbandsgemeindeumlage wird nicht geändert.

§ 8 Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2021 betrug 10.357.703 €. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022 beträgt 9.656.873 € und zum 31.12.2023 9.753.093 €.

§ 9 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Die bisherigen erheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen oder Auszahlungen werden nicht geändert.

§ 10 Wertgrenze für Investitionen

Die bisherige Wertgrenze für Investitionen wird nicht verändert.

§ 11 Altersteilzeit

Die bisherige bewilligte Altersteilzeit wird nicht geändert.

§ 12 Leistungszahlungen

Die bisherigen Leistungszahlungen an Beamtinnen und Beamte werden nicht geändert.

Gemeindeverwaltung, Verbandsgemeinde Loreley, den 14.11.2023

Mike Weiland, Bürgermeister

Hinweis:

Die Nachtragshaushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 2 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom vorgelegt worden.

Wir erteilen unsere Genehmigung:

1.

Zu dem Gesamtbetrag der Investitionskredite in Höhe von 721.800,00 €, der zur Finanzierung von Investitionsvorhaben der Verbandsgemeinde erforderlich ist.

Die in unserem Schreiben vom 09.01.2023 erteile Kreditgenehmigung in Höhe von 2.109.300,00 € wird hiermit aufgehoben.

2.

Zu dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, für den in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, in Höhe von 5.192.000,00 €.

Der in unserem Schreiben vom 09.01.2023 erteilte Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 992.000,00 € wird hiermit aufgehoben.

3.

Zu dem Gesamtbetrag der Investitionskredite in Höhe von 8.887.000,00 €, der zur Finanzierung des Vermögensplanes der Verbandsgemeindewerke erforderlich ist, wovon auf den Betriebszweig Wasserversorgung 2.633.000,00 € und auf den Betriebszweig Abwasserbeseitigung 6.254.000,00 € entfallen.

Die in unserem Schreiben vom 09.01.2023 erteile Kreditgenehmigung in Höhe von 7.454.000,00 € wird hiermit aufgehoben.

4.

Zu dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, für den in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite für die Verbandsgemeindewerke aufgenommen werden müssen, in Höhe von 1.892.000,00 €, wovon auf den Betriebs zweig Wasserversorgung 1.121.000,00 € und auf den Betriebszweig Abwasserbeseitigung 771.000,00 € entfallen.

Die in unserem Schreiben vom 09.01.2023 erteile Kreditgenehmigung in Höhe von 622.000,00 € wird hiermit aufgehoben.

5.

Alle vorstehenden Genehmigungen erfolgen unter der Bedingung, dass eine Inanspruchnahme der Investitionskredite und Verpflichtungsermächtigungen nur zur Finanzierung von Maßnahmen erfolgen darf, welche nachweislich die dauernde Leistungsfähigkeit der Verbandsgemeinde nicht beeinträchtigen.

Sollten keine lnlandkredite aufgenommen werden, so ist jedoch eine Kreditaufnahme auf die Mitgliedsländer der Europäischen Gemeinschaft beschränkt.

Ansonsten enthält die Nachtragshaushaltssatzung keine weiteren genehmigungspflichtigen Bestandteile.

Der 1. Nachtragshaushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom Montag, 27.11.2023 bis Dienstag, 05.12.2023, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Loreley, Dolkstraße 3, 56346 St. Goarshausen, Zimmer 14, während der Öffnungszeiten,

Montag bis Mittwoch von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr

Donnerstag von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr

und von 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr sowie

Freitag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

zur Einsicht öffentlich aus.

St. Goarshausen, den 14.11.2023
Verbandsgemeinde Loreley
Mike Weiland, Bürgermeister