Gemäß § 5 der Satzung der Jagdgenossenschaft Reitzenhain werden hiermit die Mitglieder der Jagdgenossenschaft Reitzenhain zu einer Genossenschaftsversammlung für Dienstag, den 12.12.2023, 19.00 Uhr, in das Rathaus in Reitzenhain, eingeladen.
Jagdgenossen sind alle Eigentümer von Grundstücken, die zu dem Gemeinschaftlichen Jagdbezirk Reitzenhain gehören.
Es wird darauf hingewiesen, dass jeder Jagdgenosse den Umfang seiner Flächen nachweisen muss und die Gesamtgröße der Fläche bei der Stimmabgabe, insbesondere bei Wahlen auf den Stimmzetteln zu vermerken ist.
Tagesordnung:
| 1. | Beratung und Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2022 |
| 2. | Entlastung des Jagdvorstandes |
| 3. | Beratung und Beschlussfassung über den Haushalt 2024 / 2025 |
| 4. | Antrag auf Aufnahme einer Mitpächterin |
| 5. | Beratung und Beschlussfassung über Freischneiden |
| 6. | Wahl des Jagdvorstehers |
| 7. | Wahl des 1. Beisitzers |
| 8. | Wahl des 2. Beisitzers |
| 9. | Wahl des Vertreters des 1. Beisitzers |
| 10. | Wahl des Vertreters des 2. Beisitzers |
| 11. | Mitteilungen |
Hinweis:
Zur Versammlung haben die Jagdgenossinnen und Jagdgenossen einen Flächennachweis (z.B. Grundbuchauszug, Bestandsnachweis des Kulturamtes etc.) zur Ermittlung der Stimmenverhältnisse mitzuführen.
Jeder Jagdgenosse/ Jagdgenossin kann sich durch einen anderen Jagdgenossen/Jagdgenossin vertreten lassen. Hierzu ist eine schriftliche Vollmacht erforderlich. Mehr als drei Vollmachten darf kein Jagdgenosse / Jagdgenossin in seiner Person vereinigen.