Gemäß § 5 der Satzung der Jagdgenossenschaft Weisel werden hiermit die Mitglieder der Jagdgenossenschaft Weisel zu einer Genossenschaftsversammlung für
Dienstag, den 10.12.2024, 19.00 Uhr
in das Rathaus, Kirchstr. 8, Weisel
eingeladen.
Jagdgenossen sind alle Eigentümer von Grundstücken, die zu dem Gemeinschaftlichen Jagdbezirk Weisel gehören.
Es wird darauf hingewiesen, dass jeder Jagdgenosse den Umfang seiner Flächen nachweisen muss und die Gesamtgröße der Fläche bei der Stimmabgabe, insbesondere bei Wahlen auf den Stimmzetteln zu vermerken ist.
Nichtöffentliche Sitzung
Tagesordnung:
| 1. | Begrüßung mit Feststellung der fristgerechten und satzungsgemäßen Einladung | |
| 2. | Vorstellung der Tagesordnung / Feststellung der Beschlussfähigkeit | |
| 3. | Neuwahl des Jagdvorstandes | |
| a. | Neuwahl des Jagdvorstehers |
| b. | Neuwahl des 1. Beisitzers |
| c. | Neuwahl des 2. Beisitzers |
| d. | Neuwahl eines Stellvertreters für den 1. Beisitzer |
| e. | Neuwahl eines Stellvertreters für den 2. Beisitzer |
| 4. | Allgemeine Information zur Jagdverpachtung | |
| 5. | Allgemeines, Fragen; Verschiedenes | |
Hinweis:
Zur Versammlung haben die Jagdgenossinnen und Jagdgenossen einen Flächennachweis (z.B. Grundbuchauszug, Bestandsnachweis des Kulturamtes etc.) zur Ermittlung der Stimmenverhältnisse mitzuführen.
Jeder Jagdgenosse / Jagdgenossin kann sich durch einen anderen Jagdgenossen / Jagdgenossin vertreten lassen. Hierzu ist eine schriftliche Vollmacht erforderlich. Mehr als drei Vollmachten darf kein Jagdgenosse / Jagdgenossin in seiner Person vereinigen.