gemäß § 2 Abs. 1 BauGB sowie Beschluss der Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB
Der Gemeinderat Osterspai hat in seiner Sitzung am 17. November 2022 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Filsener Straße“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Das zukünftige Plangebiet ist in dem nachfolgenden Kartenausschnitt dargestellt.
Die Voraussetzungen für die Durchführung eines Verfahrens nach den §§ 13b i.V.m. 13a BauGB liegen vor. Die Bauleitplanung wird also Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren aufnehmen. Im beschleunigten Verfahren wird von der Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4, vom Umweltbericht nach § 2 a BauGB und von der Angabe umweltbezogener Informationen nach § 3 Abs. 2 BauGB abgesehen. Ziel der Planung ist die Schaffung von Baurecht für die Errichtung eines Wohngebäudes.
Die Ortsgemeinde Osterspai hat den Entwurf des Bebauungsplanes gebilligt. Dieser wird in der Zeit vom 12.12.2022 bis einschließlich 16.01.2023 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Loreley, Friedrichsstraße 12, 56338 Braubach, Zimmer 14 während der Dienststunden
Montag bis Mittwoch von 8:00 - 12:00 Uhr
und 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag von 8:00 - 12:00 Uhr
und 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag von 8:00 - 12:00 Uhr
öffentlich ausgelegt. Zusätzlich werden die Unterlagen in digitaler Form über die Homepage der Verbandsgemeinde Loreley (www.vg-loreley.de) in der Rubrik „Verwaltung“ - „Öffentliche Bekanntmachungen“ - „Städte und Gemeinden“ zu finden sein.
Während der Offenlage können Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nur fristgerechte, d.h. während der Offenlagefrist vorgebrachte Anregungen haben Anspruch auf Prüfung.