Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Nochern hat in seiner Sitzung am 02.11.2022 aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) vom 31. Januar 1994 (GVBI. S. 153), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22.12.2015 (GVBl. S. 477) und der §§ 1, 7 u. 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) vom 20.06.1995 (GVBI. S. 175), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22.12.2015 (GVBl. S. 472) folgende Änderungssatzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:
Artikel 1
Die Anlage zur Friedhofsgebührensatzung wird unter Ziffer I neu gefasst:
I. Reihengrabstätten
5. Überlassung einer Baumgrabstätte an Berechtigte nach Nr. 1, einschließlich der Grabpflege durch die Gemeinde,
| a) | Ohne Gedenktafel 700,00 € |
| b) | Mit Gedenktafel (Anfertigung und Anbringen Im Auftrag der Gemeinde) 900,00 € |
Artikel 2
Die übrigen Regelungen der Satzung vom 08.08.2018 bleiben unverändert.
Artikel 3
Diese Satzung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Hinweis:
Gemäß § 24 Abs. 6 Gemeindeordnung wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder aufgrund der Gemeindeordnung zustande gekommen
sind, ein Jahr nach dieser Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten. Dies gilt nicht, wenn
| 1. | die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder |
| 2. | vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Loreley, unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. |
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.