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Loreley-Echo - Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Loreley
Ausgabe 48/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Satzung zur 9. Änderung der Satzung über die Benutzung des Dorfgemeinschafts-hauses und über die Erhebung von Gebühren der Ortsgemeinde Reichenberg vom 16.11.2023

Der Gemeinderat hat aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153) und der §§ 2 Abs. 1; 7 und 8 des Kommunalabgabengesetzes für Rheinland-Pfalz (KAG) vom 20.06.1995 (GVBl. S. 175) in der jeweils gültigen Fassung, folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:

Artikel 1

Die Anlage zur Satzung über die Benutzung des Dorfgemeinschaftshauses und über die Erhebung von Gebühren der Ortsgemeinde Reichenberg vom 20.11.2009 wird wie folgt geändert:

Anlage zu §§ 7 und 8 der Satzung über die Benutzung des Dorfgemeinschaftshauses und über die Erhebung von Gebühren der Ortsgemeinde Reichenberg vom 20.11.2009

1. Nutzungsgebühren

Für die Nutzung der Räumlichkeiten werden folgende Gebühren festgesetzt:

a)

Großer und kleiner Saal 62,50 €

b)

Großer Saal 45,00 €

c)

Kleiner Saal 37,50 €

d)

Küche Zuschlag 50,00 €

e)

Überdachung incl. Toilettenanlage 67,50 €

Diese Gebühren gelten bei einmaliger Nutzung der Räumlichkeiten. Ein Tag wird dabei von 12:00 Uhr bis 12:00 Uhr des Folgetages gerechnet.

2. Verleihen von Einrichtungsgegenständen

Für die Überlassung von Einrichtungsgegenständen an ortsansässige Personen werden folgende Entgelte erhoben:

a)

je Tisch und Tag 2,00 €

b)

je Stuhl und Tag 1,50 €

c)

andere Einrichtungsgegenstände pauschal

nach Absprache mit dem Ortsbürgermeister

3. Schulen und Kindergärten

Schulklassen des Schulbezirkes und Kindergartengruppen können die Überdachung im Rahmen von Veranstaltungen und Ausflügen bei verkürzter Nutzungsdauer zu einem verringerten Entgelt in Höhe von 52,50 € nutzen.

4. Nebenkosten tageweise

Die Nebenkostenpauschale bei der Nutzung der Räumlichkeiten im Dorfgemeinschaftshaus beträgt 85,00 € pro Tag. Bei der Nutzung der Überdachung betragen die Nebenkosten pauschal 75,00 €.

5. Nebenkosten jährlich

Die Nebenkostenpauschale für die örtlichen Vereine, die Kreisvolkshochschule und die evangelische Kirche beträgt 440,00 € pro Jahr.

6. Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am 01.01.2024 in Kraft.

Artikel 2

Die bisherigen Regelungen aus der 8. Änderungssatzung vom 20.10.2022. treten außer Kraft.

Reichenberg, den 16.11.2023
Ortsgemeinde Reichenberg
Karl Heinz Goerke, Ortsbürgermeister
Hinweis:

Gemäß § 24 Abs. 6 Gemeindeordnung wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder aufgrund der Gemeindeordnung zustande gekommen

sind, ein Jahr nach dieser Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten. Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Loreley, unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

St. Goarshausen, 20.11.2023
Verbandsgemeindeverwaltung Loreley (Siegel)
Mike Weiland, Bürgermeister