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Loreley-Echo - Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Loreley
Ausgabe 48/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Offenlage des Entwurfes der Haushaltssatzung 2024 und 2025, des Haushaltsplanes 2024 und 2025 und seiner Anlagen des Planungsverbandes Loreley gemäß § 7 des Landesgesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) i.V.m.§ 97 Absatz 1 Gemeindeordnung (GemO)

des Haushaltsplanes 2024 und 2025 und seiner Anlagen des Planungsverbandes Loreley gemäß § 7 des Landesgesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) i.V.m. § 97 Absatz 1 Gemeindeordnung (GemO)

Der Entwurf der Haushaltssatzung 2024 und 2025 mit dem Haushaltsplan 2024 und 2025 und seinen Anlagen des Planungsverbandes Loreley liegt zur Einsichtnahme durch die Einwohner ab dem 04.12.2023 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Loreley, Dolkstraße 3, 56346 St. Goarshausen, Zimmer 14, während der Öffnungszeiten (Montag bis Mittwoch von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr, Donnerstag von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr sowie Freitag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr) aus.

Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung 2024 und 2025 und des Haushaltsplanes 2024 und 2025 und seiner Anlagen des Planungsverbandes Loreley sind innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Loreley, Fachbereich I Organisation und Finanzen, Sachgebiet Finanzen, Dolkstraße 3, 56346 St. Goarshausen einzureichen.

St. Goarshausen, 23.11.2023
Mike Weiland, Bürgermeister