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Loreley-Echo - Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Loreley
Ausgabe 49/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Sauerthal für die Jahre 2024 und 2025 vom 30.11.2023

Der Gemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.

§ 3 Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt auf 40.000 Euro.

§ 4 Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 5 Steuersätze

§ 6 Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022 betrug 1.173.410 €. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2023 beträgt 1.192.010 €. und zum 31.12.2024 1.194.210 € sowie zum 31.12.2025 1.198.610 €.

§ 7 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 1.200 € (2024) und 1.200 € (2025) überschritten sind.

§ 8 Wertgrenze für Investitionen

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 15.000 € sind einzeln im Teilfinanzhaushalt darzustellen

Ortsgemeinde Sauerthal, den 30.11.2023
Stefan Vohs, Ortsbürgermeister

Hinweis:

Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 und 2025 mit dem Haushaltsplan 2024 und 2025 und seinen Anlagen der Ortsgemeinde Sauerthal wurde nach öffentlicher Bekanntmachung am zur Einsichtnahme durch die Einwohner verfügbar gehalten.

Die vorstehende Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 95 Abs. 4 GemO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 3 und 4 der Haushaltssatzung sind erteilt. Sie haben folgenden Wortlaut:

Wir erteilen unsere Genehmigung zu dem Höchstbetrag der Liquiditätsverbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse der Verbandsgemeinde zum 31.12.2024 und 31.12.2025 in Höhe von jeweils 40.000,00 €.

Ansonsten enthält die Haushaltssatzung keine weiteren genehmigungspflichtigen Bestandteile.

Der Haushaltplan liegt zur Einsichtsnahme vom Montag, 11.12.2023 bis Dienstag, 19.12.2023, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Loreley, Dolkstraße 3, 56346 St. Goarshausen, Zimmer 14, während der Öffnungszeiten,

Montag bis Mittwoch von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr

Donnerstag von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr

und 13.30 bis 18.00 Uhr und

Freitag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

zur Einsicht öffentlich aus.

St. Goarshausen, den 30.11.2023
Mike Weiland, Bürgermeister