Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Festgesetzt werden
| 1. im Ergebnishaushalt | ||
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| 2026 | 2027 |
| der Gesamtbetrag der Erträge auf | 581.800 € | 582.600 € |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 567.100 € | 567.500 € |
| Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag | 14.700 € | 15.100 € |
| 2. im Finanzhaushalt | ||
| der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf | 32.200 € | 32.600 € |
| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 0 € | 0 € |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 166.700 € | 0 € |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | -166.700 € | 0 € |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 134.500 € | -32.600 € |
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
Mittel aus der Einheitskasse werden nicht beansprucht.
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
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| 2026 | 2027 |
| - | Grundsteuer A | 415v.H. | 415v.H. |
| - | Grundsteuer B | 617v.H. | 617v.H. |
| - | Gewerbesteuer | 410 v.H. | 410v.H. |
Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden
| - | für den erstenHund | 66 € | 66 € |
| - | für den zweiten Hund | 100 € | 100 € |
| - | für jeden weiterenHund | 150 € | 150 € |
| - | für den erstengefährlichen Hund | 650 € | 650 € |
| - | für den zweiten gefährlichen Hund | 650 € | 650 € |
| - | für jeden weiteren gefährlichen Hund | 650 € | 650 € |
Die Angabe der Steuersätze erfolgt lediglich deklaratorisch. Die Festsetzung der Hebesätze erfolgt ausschließlich durch die Satzung der Ortsgemeinde Reitzenhain über die Festsetzung der Hebesätze für die Grundsteuer A, die Grundsteuer B, die Gewerbesteuer und der Hundesteuer.
Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2024 betrug 2.376.162 €.
Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2025 beträgt 2.412.862 € und zum 31.12.2026 2.427.562 €, sowie zum 31.12.2027 2.442.662 €.
Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 2.500 € (2026) und 2.500 € (2027) überschritten sind.
Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen oberhalb der Wertgrenze von 20.000 € (2026) und 20.000€ (2027) sind einzeln im Teilhaushalt oder in einer Investitionsübersicht darzustellen, ebenso solche Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen, die sich über mehrere Jahre erstrecken.
Der Entwurf der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2026 und 2027 mit dem Haushaltsplan 2026 und 2027 und seinen Anlagen der Ortsgemeinde Reitzenhain wurde nach öffentlicher Bekanntmachung am 17.10.2025 zur Einsichtnahme durch die Einwohner verfügbar gehalten.
Die Haushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 2 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 18.11.2025 angezeigt worden.
Der Haushaltplan liegt zur Einsichtnahme
vom Montag, 08.12.2025 bis Dienstag, 16.12.2025
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Loreley, Dolkstr.3, 56346 St. Goarshausen, Zimmer 14, während der Öffnungszeiten,
| Montag | 08:00 – 12:00 Uhr und 13:30 – 16:00 Uhr |
| Dienstag bis Mittwoch | 08:00 – 12:00 Uhr |
| Donnerstag | 08:00 – 12:00 Uhr und 13:30 – 18:00 Uhr |
| Freitag | 08:00 – 12:00 Uhr |
zur Einsicht öffentlich aus.