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Loreley-Echo - Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Loreley
Ausgabe 49/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1. im Ergebnishaushalt

2026

2027

der Gesamtbetrag der Erträge auf

581.800 €

582.600 €

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

567.100 €

567.500 €

Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag

14.700

15.100

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein-

und Auszahlungen auf

32.200 €

32.600 €

die Einzahlungen aus

Investitionstätigkeit auf

0 €

0 €

die Auszahlungen aus

Investitionstätigkeit auf

166.700 €

0 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Investitionstätigkeit auf

-166.700 €

0 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Finanzierungstätigkeit auf

134.500 €

-32.600 €

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4 Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Mittel aus der Einheitskasse werden nicht beansprucht.

§ 5 Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

2026

2027

-

Grundsteuer A

415v.H.

415v.H.

-

Grundsteuer B

617v.H.

617v.H.

-

Gewerbesteuer

410 v.H.

410v.H.

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden

-

für den erstenHund

66 €

66 €

-

für den zweiten Hund

100 €

100 €

-

für jeden weiterenHund

150 €

150 €

-

für den erstengefährlichen Hund

650 €

650 €

-

für den zweiten gefährlichen Hund

650 €

650 €

-

für jeden weiteren gefährlichen Hund

650 €

650 €

Die Angabe der Steuersätze erfolgt lediglich deklaratorisch. Die Festsetzung der Hebesätze erfolgt ausschließlich durch die Satzung der Ortsgemeinde Reitzenhain über die Festsetzung der Hebesätze für die Grundsteuer A, die Grundsteuer B, die Gewerbesteuer und der Hundesteuer.

§ 6 Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2024 betrug 2.376.162 €.

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2025 beträgt 2.412.862 € und zum 31.12.2026 2.427.562 , sowie zum 31.12.2027 2.442.662 €.

§ 7 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 2.500 € (2026) und 2.500 € (2027) überschritten sind.

§ 8 Einzelveranschlagung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen oberhalb der Wertgrenze von 20.000 € (2026) und 20.000€ (2027) sind einzeln im Teilhaushalt oder in einer Investitionsübersicht darzustellen, ebenso solche Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen, die sich über mehrere Jahre erstrecken.

Ortsgemeinde Reitzenhain, den 02.12.2025
Christine Obel
Ortsbürgermeisterin
Hinweis:

Der Entwurf der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2026 und 2027 mit dem Haushaltsplan 2026 und 2027 und seinen Anlagen der Ortsgemeinde Reitzenhain wurde nach öffentlicher Bekanntmachung am 17.10.2025 zur Einsichtnahme durch die Einwohner verfügbar gehalten.

Die Haushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 2 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 18.11.2025 angezeigt worden.

Der Haushaltplan liegt zur Einsichtnahme

vom Montag, 08.12.2025 bis Dienstag, 16.12.2025

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Loreley, Dolkstr.3, 56346 St. Goarshausen, Zimmer 14, während der Öffnungszeiten,

Montag

08:00 – 12:00 Uhr und 13:30 – 16:00 Uhr

Dienstag bis Mittwoch

08:00 – 12:00 Uhr

Donnerstag

08:00 – 12:00 Uhr und 13:30 – 18:00 Uhr

Freitag

08:00 – 12:00 Uhr

zur Einsicht öffentlich aus.

St.Goarshausen, den 02.12.2025
Mike Weiland, Bürgermeister